LKW und Flugzeug

Update Neue Allgemeine Genehmigungen und Änderungen zum 08.01.2024: Weitere Verfahrensvereinfachungen beim BAFA – Update

Neue Maßnahmen zur Beschleunigung der Verwaltungsabläufe im Bereich der Exportkontrolle

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat gemeinsam mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nach den umfangreichen Verfahrenserleichterungen zum September 2023 nun erneut Maßnahmen zur Beschleunigung der Verwaltungsabläufe im Bereich der Exportkontrolle umgesetzt und zum 08.01.2024 in Kraft treten lassen. In Folge dieser Maßnahmenpakete sind die bestehenden Allgemeinen Genehmigungen (AGG) nun umfassend angepasst worden und neue Allgemeine Genehmigungen (sowohl für Dual-Use-Güter als auch für konventionelle Rüstungsgüter) eingeführt worden.

Die Erweiterungen der AGGen gehen einher mit Anpassungen der Länder- und Güterkreise sowie der Einführung neuer Nebenbestimmungen, die es zu kennen gilt und die bei der AGG-Nutzung einzuhalten sind. Dies bedarf dann auch organisatorischer Anpassungen im Unternehmen, zu denen auch die Nutzung der neuen Unterlagencodierungen in den Zollanmeldungen gehört.

darin enthalten:

  • umfangreiche Schulungsunterlagen
  • AWA Zertifikat

Kooperations-Webinar mit der HZA

Dieses Webinar ist eine Kooperationsveranstaltung mit der HZA Hamburger Zollakademie.

Ihr Nutzen

Nach Ihrer Teilnahme kennen Sie die Vorteile, den Umfang und die Bedingungen der neuen/erweiterten Allgemeingenehmigungen 2023/2024. Außerdem kennen Sie die Schritte, die es zu unternehmen gilt, um von den AGGen bestmöglich Gebrauch zu machen.

Webinarschwerpunkte

  • Neue Allgemeine Genehmigungen für Dual-Use-Güter: AGG Nr. 40 (Chemikalien nach Indien); AGG Nr. 41 für bestimmte Ersatzteillieferungen
  • Anpassungen der AGGen für Dual-Use-Güter: AGG Nr. 13, Nr. 14, Nr. 17 und Nr. 37
  • Neue Allgemeine Genehmigung für Rüstungsgüter: AGG Nr. 35 für bestimmte Ersatzteillieferungen
  • Anpassungen der AGGen für Rüstungsgüter: AGG Nr. 19, Nr. 23, Nr. 25, Nr. 26, Nr. 33
  • Voraussetzungen für die Nutzung; Verlinkung in die Zollanmeldung über Codierungen

Ablaufplan

Den vorläufigen Ablaufplan für das Webinar können Sie sich hier herunterladen.

Lehrmethoden/-Material und Unterrichtszeit

  • Präsentation
  • Teilnehmende bringen Fallbeispiele ein
  • Dozentin/Dozent bringt Fallbeispiele ein
  • Arbeiten mit Gesetzestexten

Eingesetztes Lehrmaterial

  • Gesetzestexte, Auszüge aus:
    • AWG, AWV
    • EU-Dual-Use-Verordnung (EU-VO 821/2021)
  • Sonstige Dokumente
    • Merkblätter, die von Behörden herausgegeben werden
    • Formulare

Das Webinar umfasst 2 Unterrichtsstunden.

Zielgruppe

Das Webinar richtet sich an Exportverantwortliche sowie an Ausfuhr- und Zollbeauftragte. Außerdem ist die Schulung für Sachbearbeiter interessant, die genehmigungspflichtige Ausfuhren abwickeln. Die Inhalte sprechen explizit Interessierte an, die mit gelisteten Gütern zu tun haben und bereits Allgemeine Genehmigungen nutzen.

Vor, während und nach dem Webinar

Wie nehme ich an einem AWA-Webinar oder einer Online-Besprechung teil? Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen über die erforderliche Technik und den Ablauf eines Webinars.

Themengebiete

  • Exportkontrolle

Teilnahmegebühr

Ab€ 399,00 zzgl. 19% USt.

darin enthalten:

  • umfangreiche Schulungsunterlagen
  • Erfrischungsgetränke und Pausenverpflegung
  • Mittagessen
  • AWA Zertifikat

Bewertung

4.76
(49 Bewertungen)

Schulungsempfehlungen

Eine optimale Ergänzung bietet/n Ihnen diese Schulung/en: