LKW und Flugzeug

Spezial Fachtagung Haftung der Unternehmensleitung im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht

Erkennen und Vermeiden der persönlichen Haftung von Geschäftsführern und Vorständen

Die persönliche Verantwortung für die Organisation der Exportkontrolle tragen beim BAFA benannte Ausfuhrverantwortliche als Mitglieder des Vorstands oder der Geschäftsführung. Die Verantwortung und Haftung für die Einhaltung des Zollrechts einschließlich der Einhaltung von Verboten und Beschränkungen (Chemikalienrecht, CBAM, Lieferkettensorgfalt etc.) trägt die Geschäftsführung allgemein oder einzelne Organmitglieder individuell durch Zuordnung im Rahmen einer Geschäftsordnung.

Es ist üblich, operative Tätigkeiten der Exportkontrolle wie Güterklassifizierung, Genehmigungsmanagement, Embargo- und Sanktionslistenprüfung an fachkundige Angestellte oder Dienstleister zu delegieren. Gleiches gilt für Zollprozesse bei der Ein- und Ausfuhr von Waren oder die Einhaltung von ESG-relevanten Vorgaben wie CBAM, Lieferkettensorgfaltspflichten oder speziellen Vorschriften mit Bezug zu grenzüberschreitenden Verboten und Beschränkungen.

Die Übertragung auf Zoll- und Exportkontrollbeauftragte, Menschenrechtsbeauftragte etc. sowie das Outsourcing entlasten jedoch nicht, wenn Verstöße z.B. auf Organisationsmängel oder mangelnde Aufsicht und Überwachung durch die Geschäftsleitung zurückzuführen sind. Maßstab ist dann regelmäßig der § 130 OWiG, der die Haftung der Betriebsinhaber regelt und von der Zollverwaltung nach Feststellungen von Verstößen bei Zoll- und Außenwirtschaftsprüfungen regelmäßig zur persönlichen Sanktionierung von Leitungspersonen herangezogen wird. Der Bußgeldrahmen beträgt bis zu 1.000.000 EUR!

darin enthalten:

  • umfangreiche Schulungsunterlagen
  • Erfrischungsgetränke und Pausenverpflegung
  • Mittagessen
  • AWA-Zertifikat
  • Get-together inkl. Getränke und Snacks

Ihr Nutzen

Sie erkennen die Bedeutung und den Umfang zoll- und exportkontrollrechtlicher Prozesse sowie die Anforderungen an ESG-relevante, grenzüberschreitende Prozesse (CBAM, Lieferkettensorgfalt etc.) im Unternehmen und Ihre daraus resultierende persönliche Haftung und Verantwortung. Sie erfahren, welche Anforderungen der Zoll und das BAFA sowie andere Behörden an die innerbetriebliche Organisation stellen, um eine angemessene Einhaltung der zoll- und außenwirtschaftsrechtlichen Vorschriften zu gewährleisten.

schwerpunkte

  • Rolle des Unternehmens bei Ein- und Ausfuhren; Anforderungen aus dem Zoll- und Exportkontrollrecht sowie grenzüberschreitender Prozesse (CBAM, LkSG etc.)
  • Innerbetriebliche Prozesse und verantwortliche Personen (Ausfuhrverantwortliche, Zollbeauftragte, Exportkontrollbeauftragte), Stopp- und Weisungsbefugnisse, Grenzen der Delegation, Anforderungen an Internal Compliance Programs und Prozessbeschreibungen, internal Audits und Reportings
  • Rolle und Haftung des Unternehmens als Einführer, Ausführer, Inverkehrbringer
  • Persönliche Haftung von Geschäftsführern und Vorständen – Grenzen der Delegation
  • Überblick über Straftatbestände und Ordnungswidrigkeiten
  • Offenlegung (Selbstanzeige) von selbst erkannten Verstößen nach § 22 IV AWG

Ablaufplan

Den vorläufigen Ablaufplan für die Fachtagung können Sie sich hier herunterladen.

Lehrmethoden/-Material und Unterrichtszeit

  • Präsentation
  • Teilnehmende bringen Fallbeispiele ein
  • Dozentin/Dozent bringt Fallbeispiele ein
  • Arbeiten mit Gesetzestexten

Eingesetztes Lehrmaterial

  • Gesetzestexte, Auszüge aus:
    • AWG, AWV
    • EU-Dual-Use-Verordnung (EU-VO 821/2021)
    • Auszüge aus den Anhängen der EU-VO 821/2021
  • Sonstige Dokumente
    • Merkblätter, die von Behörden herausgegeben werden
    • Checklisten, Flowcharts
    • Artikel/Aufsätze aus Fachzeitschriften

Die Fachtagung umfasst 6,5 Unterrichtsstunden.

Zielgruppe

Die Tagung richtet sich ausschließlich an Mitglieder der Geschäftsführung, Vorstände und Syndikusanwälte bzw. Compliance Officer, die persönlich für die Umsetzung und Einhaltung der zoll- und außenwirtschaftsrechtlichen Vorschriften im Unternehmen bzw. Konzern verantwortlich sind.

Get-Together

Am Vorabend der Veranstaltung lädt die AWA alle Teilnehmenden zu einem Get-together ein.

Wichtige Hinweise

Einige Wochen vor der Tagung erhalten Sie Zugriff auf einen Online-Fragebogen, mit dem wir Ihren individuellen Bedarf bei dieser Tagung gerne noch konkreter ermitteln möchten. Dies erlaubt uns, die Schwerpunktsetzung auf den Bedarf der Teilnehmenden abzustimmen.

Jede Rückmeldung auf den Fragebogen ist willkommen und wird an das Dozententeam weitergegeben. Bis vier Wochen vor der Schulung können wir Antworten auf den Fragebogen auf jeden Fall berücksichtigen.

Die persönliche Verantwortung für die Organisation der Exportkontrolle tragen beim BAFA benannte Ausfuhrverantwortliche als Mitglieder des Vorstands oder der Geschäftsführung. Die Verantwortung und Haftung für die Einhaltung des Zollrechts einschließlich der Einhaltung von Verboten und Beschränkungen (Chemikalienrecht, CBAM, Lieferkettensorgfalt etc.) trägt die Geschäftsführung allgemein oder einzelne Organmitglieder individuell durch Zuordnung im Rahmen einer Geschäftsordnung.

Es ist üblich, operative Tätigkeiten der Exportkontrolle wie Güterklassifizierung, Genehmigungsmanagement, Embargo- und Sanktionslistenprüfung an fachkundige Angestellte oder Dienstleister zu delegieren. Gleiches gilt für Zollprozesse bei der Ein- und Ausfuhr von Waren oder die Einhaltung von ESG-relevanten Vorgaben wie CBAM, Lieferkettensorgfaltspflichten oder speziellen Vorschriften mit Bezug zu grenzüberschreitenden Verboten und Beschränkungen.

Die Übertragung auf Zoll- und Exportkontrollbeauftragte, Menschenrechtsbeauftragte etc. sowie das Outsourcing entlasten jedoch nicht, wenn Verstöße z.B. auf Organisationsmängel oder mangelnde Aufsicht und Überwachung durch die Geschäftsleitung zurückzuführen sind. Maßstab ist dann regelmäßig der § 130 OWiG, der die Haftung der Betriebsinhaber regelt und von der Zollverwaltung nach Feststellungen von Verstößen bei Zoll- und Außenwirtschaftsprüfungen regelmäßig zur persönlichen Sanktionierung von Leitungspersonen herangezogen wird. Der Bußgeldrahmen beträgt bis zu 1.000.000 EUR!

darin enthalten:

  • umfangreiche Schulungsunterlagen
  • Erfrischungsgetränke und Pausenverpflegung
  • Mittagessen
  • AWA-Zertifikat
  • Get-together inkl. Getränke und Snacks

Ihr Nutzen

Sie erkennen die Bedeutung und den Umfang zoll- und exportkontrollrechtlicher Prozesse sowie die Anforderungen an ESG-relevante, grenzüberschreitende Prozesse (CBAM, Lieferkettensorgfalt etc.) im Unternehmen und Ihre daraus resultierende persönliche Haftung und Verantwortung. Sie erfahren, welche Anforderungen der Zoll und das BAFA sowie andere Behörden an die innerbetriebliche Organisation stellen, um eine angemessene Einhaltung der zoll- und außenwirtschaftsrechtlichen Vorschriften zu gewährleisten.

schwerpunkte

  • Rolle des Unternehmens bei Ein- und Ausfuhren; Anforderungen aus dem Zoll- und Exportkontrollrecht sowie grenzüberschreitender Prozesse (CBAM, LkSG etc.)
  • Innerbetriebliche Prozesse und verantwortliche Personen (Ausfuhrverantwortliche, Zollbeauftragte, Exportkontrollbeauftragte), Stopp- und Weisungsbefugnisse, Grenzen der Delegation, Anforderungen an Internal Compliance Programs und Prozessbeschreibungen, internal Audits und Reportings
  • Rolle und Haftung des Unternehmens als Einführer, Ausführer, Inverkehrbringer
  • Persönliche Haftung von Geschäftsführern und Vorständen – Grenzen der Delegation
  • Überblick über Straftatbestände und Ordnungswidrigkeiten
  • Offenlegung (Selbstanzeige) von selbst erkannten Verstößen nach § 22 IV AWG

Ablaufplan

Den vorläufigen Ablaufplan für die Fachtagung können Sie sich hier herunterladen.

Lehrmethoden/-Material und Unterrichtszeit

  • Präsentation
  • Teilnehmende bringen Fallbeispiele ein
  • Dozentin/Dozent bringt Fallbeispiele ein
  • Arbeiten mit Gesetzestexten

Eingesetztes Lehrmaterial

  • Gesetzestexte, Auszüge aus:
    • AWG, AWV
    • EU-Dual-Use-Verordnung (EU-VO 821/2021)
    • Auszüge aus den Anhängen der EU-VO 821/2021
  • Sonstige Dokumente
    • Merkblätter, die von Behörden herausgegeben werden
    • Checklisten, Flowcharts
    • Artikel/Aufsätze aus Fachzeitschriften

Die Fachtagung umfasst 6,5 Unterrichtsstunden.

Zielgruppe

Die Tagung richtet sich ausschließlich an Mitglieder der Geschäftsführung, Vorstände und Syndikusanwälte bzw. Compliance Officer, die persönlich für die Umsetzung und Einhaltung der zoll- und außenwirtschaftsrechtlichen Vorschriften im Unternehmen bzw. Konzern verantwortlich sind.

Get-Together

Am Vorabend der Veranstaltung lädt die AWA alle Teilnehmenden zu einem Get-together ein.

Wichtige Hinweise

Einige Wochen vor der Tagung erhalten Sie Zugriff auf einen Online-Fragebogen, mit dem wir Ihren individuellen Bedarf bei dieser Tagung gerne noch konkreter ermitteln möchten. Dies erlaubt uns, die Schwerpunktsetzung auf den Bedarf der Teilnehmenden abzustimmen.

Jede Rückmeldung auf den Fragebogen ist willkommen und wird an das Dozententeam weitergegeben. Bis vier Wochen vor der Schulung können wir Antworten auf den Fragebogen auf jeden Fall berücksichtigen.

Themengebiete

  • Zoll
  • Exportkontrolle
  • Internationales Business
  • Management

Teilnahmegebühr

Ab€ 890,00 zzgl. 19% USt.

darin enthalten:

  • umfangreiche Schulungsunterlagen
  • Erfrischungsgetränke und Pausenverpflegung
  • Mittagessen
  • AWA Zertifikat

Bewertung

0.00
(0 Bewertungen)

Schulungsempfehlungen

Eine optimale Ergänzung bietet/n Ihnen diese Schulung/en:

Termine für diese Schulung

Köln
€ 890,00 zzgl. 19% USt.
Trechtingshausen
€ 890,00 zzgl. 19% USt.