LKW und Flugzeug

Spezial Ausfuhrverantwortliche im Unternehmen

Exportkontrolle ist Chefsache! Verantwortung und Haftung beim Export

Wenn ein Unternehmen genehmigungspflichtige Güter exportiert, muss dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ein Ausfuhrverantwortlicher benannt werden. Das BAFA hat die Benennungsvoraussetzungen und das -verfahren erst kürzlich aktualisiert. Der Ausfuhrverantwortliche muss Mitglied des Vorstands oder der Geschäftsführung sein und trägt die Verantwortung für die Organisation und Aufsicht der Exportkontrolle im gesamten Unternehmen. Geschäftsführer und Vorstände haften dadurch in Deutschland persönlich für organisationsbedingte Verstöße gegen das Außenwirtschaftsrecht. Das BAFA erwartet von Ihnen Kenntnis der für Exporteure geltenden Pflichten und die Umsetzung in ein funktionierendes Internes Compliance Programm (ICP) für die innerbetriebtliche Exportkontrolle.

darin enthalten:

  • umfangreiche Schulungsunterlagen
  • Erfrischungsgetränke und Pausenverpflegung (Seminar)
  • Mittagessen (Seminar)
  • AWA Zertifikat

Ihr Nutzen

Nach Ihrer Teilnahme kennen Sie die Kernpflichten der Ausfuhrverantwortlichen. Sie erkennen und verstehen die relevanten Exportkontrollprozesse im Unternehmen und die Möglichkeiten zur Delegation operativer Tätigkeiten. Mit Ihrem Wissen können Sie die richtigen Fragen stellen und Ihre verantwortungsvolle Aufgabe bestmöglich ausüben. Sie reduzieren Ihr persönliches Haftungsrisiko und sichern Ihr Unternehmen dank angemessener Organisation und Kommunikation gegen die Folgen von Gesetzesverstößen ab.

schwerpunkte

  • Die vier Kernpflichten des Ausfuhrverantwortlichen
  • Die innerbetriebliche Exportkontrolle
  • Haftung und Enthaftung bei Verstößen gegen das Exportkontrollrecht
  • Umsetzung in Screeningprozessen (Güterlisten, Länderlisten, Verbotslisten, Embargos)
  • Besonderheiten: Internationaler Technologietransfer im Unternehmen
  • Umsetzungsempfehlungen für ein ICP (Internal Compliance Program)
  • Bußgeldbefreiende Offenlegung (Selbstanzeige) von selbst erkannten Verstößen

Ablaufplan

Den vorläufigen Ablaufplan für das Seminar können Sie sich hier herunterladen.

Den vorläufigen Ablaufplan für das Webinar können Sie sich hier herunterladen.

Lehrmethoden/-Material und Unterrichtszeit

  • Präsentation
  • Teilnehmende bringen Fallbeispiele ein
  • Dozentin/Dozent bringt Fallbeispiele ein
  • Arbeiten mit Gesetzestexten

Eingesetztes Lehrmaterial

  • Gesetzestexte, Auszüge aus:
    • AWG, AWV
    • EU-Dual-Use-Verordnung (EU-VO 821/2021)
    • Embargo-Verordnungen
  • Sonstige Dokumente
    • Merkblätter, die von Behörden herausgegeben werden
    • Checklisten, Flowcharts
    • Artikel/Aufsätze aus Fachzeitschriften

Das Seminar umfasst 6,5 Unterrichtsstunden.

Das Webinar umfasst 5 Unterrichtsstunden.

Zielgruppe

Die Schulung richtet sich an Vorstände und Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer. Generell lohnt sich ein Schulungsbesuch für Verantwortliche in der Exportkontrolle. Rechts- und/oder Unternehmensberater sind ebenfalls herzlich willkommen.

Digitale Schulungsunterlagen: Notebook nicht vergessen!

Schritt für Schritt stellen wir unsere Schulungsunterlagen von gedruckter auf die digitale Form um – der Umwelt und Ihnen zuliebe! Um die Schulungsunterlagen im Seminar nutzen zu können, bringen Sie bitte Ihr eigenes Notebook oder Tablet samt Netzteil mit!

Mehr Infos...

Vor, während und nach dem Webinar

Wie nehme ich an einem AWA-Webinar bzw. an einem Online-Termin teil? Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen über die erforderliche Technik und den Ablauf eines Webinars.

Themengebiete

  • Exportkontrolle
  • Management

Teilnahmegebühr

Ab€ 690,00 zzgl. 19% USt.

darin enthalten:

  • umfangreiche Schulungsunterlagen
  • Erfrischungsgetränke und Pausenverpflegung
  • Mittagessen
  • AWA Zertifikat

Bewertung

4.53
(383 Bewertungen)

Termine für diese Schulung

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