Am 15. Juni 2026 hat die EU neue Russland-Sanktionen erlassen. Dabei handelt es sich um weitere Listungen, jedoch nicht um das 21. Sanktionspaket, das derzeit in Arbeit ist.
Ergänzend dazu wurden die bestehenden Maßnahmen im Zusammenhang mit der illegalen Annexion der Krim und Sewastopols um zwölf Monate verlängert.
Für Unternehmen ist dieses Paket aus Compliance-Sicht besonders relevant: Es enthält zahlreiche neue Listungen von Personen, Unternehmen und Organisationen, betrifft Akteure in Russland und Drittstaaten, nimmt die sogenannte Schattenflotte und deren Dienstleister stärker in den Blick und zeigt erneut, dass die EU ihre Sanktionen nicht nur gegen Russland selbst, sondern auch gegen Unterstützungs-, Beschaffungs-, Finanzierungs- und Umgehungsnetzwerke richtet.
Die AWA greift diese Entwicklungen natürlich in ihren aktuellen Webinaren zum EU-Embargo gegenüber Russland auf. Gerade für Exportkontrolle, Vertrieb, Einkauf, Logistik, Finanzierung, Geschäftsführung und Compliance ist es wichtig, die neuen Verordnungen nicht nur zu kennen, sondern auch in ihrer praktischen Wirkung zu verstehen.
Was sind die neuen Maßnahmen?
Die neuen Maßnahmen betreffen insbesondere:
weitere Listungen nach der Ukraine-/Russland-Sanktionsregelung,
neue Personen und Unternehmen aus dem Umfeld des russischen militärisch-industriellen Komplexes,
Akteure der russischen Schattenflotte und des Energieexports,
Unterstützer russischer Desinformation, Propaganda und hybrider Einflussoperationen,
weitere Maßnahmen im Zusammenhang mit Menschenrechtsverletzungen in Russland,
zusätzliche Listungen im Zusammenhang mit russischen Destabilisierungsaktivitäten in Moldau,
eine wichtige Genehmigungs-/Ausnahmemöglichkeit für bestimmte Geschäfte mit Yangzhou Yangjie Electronic Technology Co., Ltd.,
verschärfte Anforderungen an Sanktionslistenprüfung, Eigentümer-/Kontrollprüfung und Lieferkettenanalyse.
Warum ist das für deutsche und europäische Unternehmen so wichtig?
Viele Unternehmen prüfen bei Russland-Sachverhalten zunächst nur, ob ein direkter Export nach Russland vorliegt. Das greift inzwischen deutlich zu kurz.
Die aktuellen Verordnungen zeigen erneut: Sanktionen können bereits dann relevant werden, wenn gelistete Personen oder Organisationen mittelbar beteiligt sind, wenn Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen einer gelisteten Person zugutekommen, wenn Lieferketten über Drittstaaten laufen oder wenn scheinbar neutrale Geschäftspartner Teil eines Unterstützungs-, Beschaffungs- oder Umgehungsnetzwerks sind.
Besonders wichtig ist daher die Erkenntnis: Nicht nur die Ware ist entscheidend. Auch Kunde, Endverwender, Eigentümerstruktur, Zahlungsweg, Transportkette, wirtschaftlicher Nutzen und Drittstaatenbezug müssen geprüft werden.
Neue Verbote und Pflichten in der Praxis
1. Neue Listungen und Asset Freeze
Neu gelistete Personen und Unternehmen unterliegen grundsätzlich dem Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen. Unternehmen dürfen gelisteten Personen und Organisationen weder unmittelbar noch mittelbar Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung stellen.
Das betrifft nicht nur Zahlungen. Auch Warenlieferungen, Dienstleistungen, Vertragsleistungen, Softwarezugänge, technische Unterstützung, Ersatzteile, Garantieleistungen oder sonstige wirtschaftlich verwertbare Vorteile können eine verbotene Bereitstellung darstellen.
2. Schattenflotte und maritime Dienstleister
Die neuen Maßnahmen richten sich auch gegen Akteure, die im Zusammenhang mit der Beförderung und dem Export russischen Rohöls oder russischer Erdölerzeugnisse stehen. Für Unternehmen aus Transport, Logistik, Versicherung, Finanzierung, Handel und Hafen-/Maritimumfeld bedeutet dies: Die Prüfung darf sich nicht nur auf den unmittelbaren Vertragspartner beschränken. Zu prüfen sind insbesondere Reeder, technische Manager, Charterer, Versicherer, Banken, Zwischenhändler, Schiffsnamen, wirtschaftlich Berechtigte sowie mögliche Verbindungen zu russischen Energieexporten.
3. Drittstaaten und Umgehungsrisiken
Die EU nimmt seit längerem zunehmend auch Unternehmen und Netzwerke außerhalb Russlands in den Blick, wenn sie die russische Kriegswirtschaft, die Umgehung von Sanktionen oder die Beschaffung kritischer Güter unterstützen.
Für Unternehmen bedeutet dies: Drittstaatengeschäfte, etwa mit Abnehmern, Distributoren oder Zwischenhändlern in Asien, dem Kaukasus, dem Nahen Osten oder anderen Umschlagsregionen, müssen risikobasiert geprüft werden. Eine Lieferung „nicht nach Russland“ ist nicht automatisch unkritisch.
4. Yangzhou Yangjie Electronic Technology Co., Ltd.
Besonders praxisrelevant ist die neue befristete Genehmigungsmöglichkeit im Zusammenhang mit Yangzhou Yangjie Electronic Technology Co., Ltd. Unternehmen, die von elektronischen Komponenten dieses Herstellers abhängig sind, sollten kurzfristig prüfen, ob Altverträge, laufende Lieferbeziehungen oder notwendige Übergangsbeschaffungen betroffen sind.
Wichtig ist: Eine Genehmigung setzt eine Prüfung durch die zuständige Behörde voraus. Es handelt sich nicht um eine automatische Freistellung. Unternehmen sollten daher frühzeitig Lieferketten, Vertragsdaten, Bedarfsplanung und alternative Bezugsquellen dokumentieren.
5. Propaganda, hybride Aktivitäten und Destabilisierung
Die Maßnahmen betreffen auch Personen und Organisationen, die russische Desinformation, Einflussoperationen oder Destabilisierungsaktivitäten unterstützen. Für Unternehmen ist dies vor allem im Bereich Medienkooperation, Sponsoring, Beratungsleistungen, Events, IT-Dienstleistungen, Finanzierung, Plattformnutzung und Geschäftspartnerprüfung relevant.
Auch hier gilt: Es kommt nicht nur auf den formalen Vertragspartner an, sondern auf den wirtschaftlich Begünstigten und die tatsächliche Funktion der beteiligten Personen und Organisationen.
Was sollten Unternehmen jetzt tun?
Unternehmen sollten die neuen Verordnungen zum Anlass nehmen, ihr Exportkontroll- und Sanktions-Compliance-Programm gezielt zu aktualisieren.
Empfehlenswert sind insbesondere folgende Schutzmaßnahmen:
Aktualisierung der Sanktionslistenprüfung mit den neuen EU-Listungen
Prüfung laufender Verträge, Bestellungen, Rahmenverträge und Lieferabrufe
Analyse von Lieferketten mit Russland-, Belarus-, Drittstaaten- oder Hochrisikobezug
Prüfung von Eigentümer- und Kontrollstrukturen bei Kunden, Lieferanten und Zwischenhändlern
Anpassung der Red-Flag-Prüfungen im Vertrieb, Einkauf und in der Logistik
Prüfung von Zahlungswegen, Banken, Versicherern, Spediteuren und maritimen Beteiligten
Dokumentation von Endverwendung und Endverwender
Sperrung oder Eskalation bei Treffern, Verdachtsmomenten oder unklaren Eigentümerstrukturen
Einführung klarer Entscheidungswege für Genehmigungsanträge und Ausnahmefälle
Schulung der betroffenen Fachabteilungen
Quellenangaben
EU verlängert Russland-Sanktionen um zwölf Monate
Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz
Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH
Geschäftsführer der HZA HAMBURGER ZOLLAKADEMIE GmbH
Webinar-/Seminartipps:
Russland- und Belarus-Sanktionen der EU
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- Wird zeitnah bekanntgegeben
