Zertifizierte Fachkraft Zoll und Spedition (AWA/HZA)
Qualifikation für Zoll, Einfuhr- und Ausfuhrabgaben
Mit der „Zertifizierten Fachkraft Zoll und Spedition (AWA/HZA)“ dokumentieren Sie Ihre fachliche Qualifikation im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht. Grundlage hierfür ist der Besuch ausgewählter AWA-Schulungen oder Schulungen der Hamburger Zollakademie (HZA), die speziell auf die Anforderungen von Speditionen und Zolldienstleistern ausgerichtet sind. Die Zertifizierung unterstützt Unternehmen dabei, die Qualifikationsanforderungen des § 4d Steuerberatungsgesetz (StBerG) nachzuweisen.
Um Ihr Zertifikat zu erhalten, brauchen Sie lediglich den Nachweis über den erfolgreichen Abschluss der Schulung Spediteure und Zollrecht: Grundlagenwissen für den Berufsalltag sowie 4 weitere Schulungstage bei der AWA oder HZA.
Flexible Weiterbildung nach Ihrem Bedarf
Wählen Sie Ihre Schulungen aus dem unten aufgeführten Angebot der AWA und HZA und kombinieren Sie Seminare, Webinare und Fernlehrgänge ganz nach Ihrem individuellen Qualifizierungsbedarf.
Gut zu wissen:
Für die Zertifizierung werden Schulungen berücksichtigt, die innerhalb der letzten drei Kalenderjahre vor Antragstellung besucht wurden.
So werden Ihre Schulungen angerechnet
Eintägige Schulungen mit 1 Tag, mehrtägige Schulungen mit der Anzahl der Schulungstage (je nach Dauer), halbtägige Schulungen mit 0,5 Tagen und mit absolvierten Fernlehrgängen erreichen Sie automatisch die nötigen 4 Schulungstage.
Anrechenbare AWA-Schulungen
- Betriebsprüfungen der Zollverwaltung
- Dienstleistungsunternehmen in die Zoll- und Außenhandelsabwicklung einbinden
- Dokumentationsmanagement im Zoll und Außenhandel
- Einfuhrumsatzsteuer und Zoll
- Embargos der EU – Grundlagen und Update
- Exportabwicklung Praxisworkshop
- Exportkontrolle für Einsteiger
- Exportkontrolle für Fortgeschrittene
- Exportkontrolle Refresher
- Exportkontrolle, Güterlisten, Zolltarif
- Exportkontrolle Update
- F-Gase-VO: Beschränkungen beim Im- und Export
- Fernlehrgang Compliance, Zollstrafrecht und Zollsanktionen
- Fernlehrgang Exportkontrolle
- Fernlehrgang Umsatzsteuer
- Fernlehrgang Zollpraxis
- Importverfahren für Einsteiger
- Importverfahren für Fortgeschrittene
- Incoterms® 2020 – Grundlagen und Praxis
- Lieferantenerklärungen
- Umgang mit Rechtsverstößen im Zoll-, Steuer- und Außenwirtschaftsrecht
- Umgehungsausfuhren enttarnen & vermeiden
- Umsatzsteuer-Compliance
- Unterlagencodierungen Export – Ermittlung mit dem EZT-online
- Unterlagencodierungen Import – Ermittlung mit dem EZT-online
- Vorübergehende Ausfuhr und Einfuhr – Handhabung der besonderen Zollverfahren
- Warenursprung und Präferenzen für Fortgeschrittene
- Zentrale Zollabwicklung
- Zoll für Fortgeschrittene
- Zoll Refresher
- Zolllager und vorübergehende Verwahrung
- Zolltarif für Einsteiger
- Zolltarif Chemikalien (Kapitel 28 und 29)
- Zolltarif Technik, Maschinen und Geräte (Kapitel 84, 85 und 90)
- Zolltarif Spinnstoffe (Kapitel 50–63)
- Zolltarif Beförderungsmittel, Teile und Zubehör (Kapitel 86–90, 84, 85)
- Zolltarifliche Einreihung mit Hilfe Künstlicher Intelligenz
- Einreihung von Chemikalien, pharmazeutischen Produkten und Kosmetika
- Einreihung von Lebensmitteln in den Zolltarif
- Zoll Update
- Zoll Update intensiv
- Zollwert
Anrechenbare HZA-Schulungen
- Aufbauseminar Export
- Aufbauseminar Import
- Das Ausfuhrverfahren in der Praxis
- Einfuhrumsatzsteuer und Zoll
- Einreihung von Chemikalien, pharmazeutischen Produkten und Kosmetika
- Einreihung von Lebensmitteln in den Zolltarif
- Einreihung von Textilien in den Zolltarif
- Einreihung von Waren der Kapitel 84, 85 und 90 in den Zolltarif
- Einreihung von Waren in den Zolltarif
- Einreihung von Zubehör, Teilen und Warenzusammenstellungen in den Zolltarif
- EU-Sanktionen und Embargos
- Exportkontrolle für Einsteiger
- Geprüfte Zollfachkraft (HZA-UZK)©
- Geprüfte Zollsachbearbeiterin, Geprüfter Zollsachbearbeiter (HZA)©
- Incoterms® 2020
- Lieferantenerklärungen in der Praxis
- Praxiswissen Export
- Praxiswissen Import
- Praxiswissen Warenursprung und Präferenzen
- Umgang mit Rechtsverstößen im Zoll-, Steuer- und Außenwirtschaftsrecht
- Umsatzsteuer-Compliance
- Vereinfachungen im Präferenzrecht - Ermächtigter Ausführer und REX
- Versandverfahren in der Praxis
- Zentrale Zollabwicklung
- Zolllager und vorübergehende Verwahrung
- Zollwertermittlung in der Praxis
Zusammenarbeit von
Gültigkeit
Das Zertifikat ist ab Ausstellungsdatum drei Jahre gültig.
So verlängern Sie Ihr Zertifikat
Für die Verlängerung nach drei Jahren benötigen Sie:
- eine ganztägige Update-Schulung und
- eine mindestens ganztägige weitere Schulung bei der AWA oder HZA
Kontakt bei Fragen

Tanja Glaß
Leitung freie Seminare
Zoll Warenursprung und Präferenzen


