Spezial Zolllager und vorübergehende Verwahrung
Lagermöglichkeiten von Nicht-Unionsware/Kostenersparnis durch Lagerung und Verwaltung
Im Zolllagerverfahren können an bestimmten zugelassenen Orten oder in Lagereinrichtungen im Zollgebiet der Union Waren grundsätzlich zeitlich unbegrenzt gelagert werden, ohne dass für diese Waren Einfuhrabgaben erhoben oder bestimmte handelspolitische Maßnahmen angewendet werden.
Bei Zolllagern handelt es sich um von den Zollbehörden zugelassene Räumlichkeiten und besondere Stätten, die unter zollamtlicher Überwachung stehen. Die Überführung von Nicht-Unionswaren in das Zolllagerverfahren und dessen Beendigung sind auch im Rahmen des Automatisierten Tarif- und Lokalen Zollabwicklungssystems (ATLAS) möglich. Zudem besteht seit der UZK-Einführung nun die Möglichkeit, die Waren bis zu 90 Tage in der vorübergehenden Verwahrung zu lagern. Damit stellt sich für die Wirtschaftsbeteiligten die Frage, welches Verfahren zur Lagerung im Unternehmen genutzt werden soll. Außerdem ist es für viele Unternehmen wichtig, die Lagerung mit anderen Verfahrensprozessen, wie der Produktion, zu verbinden.
Vor allem die Vorgaben des Vertrags von Lissabon, Basisrechtsakte, wie der Zollkodex mittels delegierter Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte umzusetzen ist, wurden in den UZK eingearbeitet. Die damit seit dem 1. Mai 2016 verbundenen Änderungen für das Zolllagerverfahren und die vorübergehende Verwahrung behandelt die Schulung intensiv.
darin enthalten:
- umfangreiche Schulungsunterlagen
- Erfrischungsgetränke und Pausenverpflegung (Seminar)
- Mittagessen (Seminar)
- AWA Zertifikat
Ihr Nutzen
Die Schulung vermittelt Ihnen komprimiert das gesamte Zolllagerrecht sowie die vorübergehende Verwahrung unter Berücksichtigung der rechtlichen Änderungen des Unionszollkodex.
schwerpunkte
- Grundsätze und Funktion des Zolllagerverfahrens als besonderes Verfahren sowie der vorübergehenden Verwahrung nach UZK mit Abgrenzung zur Freizone bzw. zu Freihäfen
- Bewilligungsverfahren: Antrag // Voraussetzungen // Inhalt der Bewilligung // Ablehnung, Rücknahme und Widerruf
- Zolllager vs. vorübergehende Verwahrung: Verantwortlichkeiten // Übliche Behandlungen // Vorübergehendes Entfernen // Lagerung mit Unionsware // Bestandsaufzeichnungen
- Beendigung der Verfahren: Überführung in ein anderes Zollverfahren // Beendigung durch Zerstörung, Aufgabe zu Gunsten der Staatskasse oder Wiederausfuhr
- Gestaltungsmöglichkeiten bei der Nutzung des Zolllagerverfahrens und der vorübergehenden Verwahrung
- Nutzung des Zolllagerverfahrens in Verbindung mit anderen besonderen Verfahren, z.B. die Aktive Veredelung im Rahmen der Zollprozesse von Industrie- und Handelsunternehmen
Ablaufplan
Den vorläufigen Ablaufplan für das Seminar können Sie sich hier herunterladen.
Den vorläufigen Ablaufplan für das Webinar können Sie sich hier herunterladen.
Lehrmethoden/-material und Unterrichtszeit
- Präsentation
- Teilnehmende bringen Fallbeispiele ein
- Dozentin/Dozent bringt Fallbeispiele ein
- Einzelarbeit
- Arbeiten mit Gesetzestexten
Eingesetztes Lehrmaterial
- Gesetzestexte, Auszüge aus:
- UZK-VO, UZK-DelVO, UZK-DVO, UZK-TDA
- Sonstige Dokumente
- (Muster-)Formulare
Das Seminar umfasst 6,5 Unterrichtsstunden.
Das Webinar umfasst 6 Unterrichtsstunden.
Zielgruppe
Die Schulung richtet sich an Wirtschaftsbeteiligte, die die Vorteile des Zolllagerverfahrens und der vorübergehenden Verwahrung nutzen oder nutzen wollen und sich über die Änderungen angesichts des UZK sowie über die Möglichkeiten der Überführung von Waren in die Verfahren informieren möchten.
Wichtige Hinweise
Bringen Sie sich mit ein: Wir freuen uns über Fallbeispiele aus Ihrem Unternehmensalltag. Bitte reichen Sie Ihre Fallbeispiele bis spätestens zwei Wochen vor Schulungsbeginn ein über: info@awa-seminare.de
Digitale Schulungsunterlagen: Notebook nicht vergessen!
Wir haben unsere Schulungsunterlagen von gedruckter auf die digitale Form umgestellt – der Umwelt und Ihnen zuliebe! Um die Schulungsunterlagen im Seminar nutzen zu können, bringen Sie bitte Ihr eigenes Notebook oder Tablet samt Netzteil mit!
Vor, während und nach dem Webinar
Wie nehme ich an einem AWA-Webinar bzw. an einem Online-Termin teil? Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen über die erforderliche Technik und den Ablauf eines Webinars.
Themengebiete
- Zoll
Teilnahmegebühr
Ab€ 590,00 zzgl. 19% USt.
darin enthalten:
- umfangreiche Schulungsunterlagen
- Erfrischungsgetränke und Pausenverpflegung
- Mittagessen
- AWA Zertifikat
Bewertung
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