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AWA-Zollfachkraft Customs Specialist
Zollwissen vertiefen. Karriere stärken.

Das sagen Zollfachkräfte:

Sie arbeiten als Person in der Sachbearbeitung? Dann ist unsere Weiterbildung „AWA-Zollfachkraft // AWA Customs Specialist“ genau das Richtige für Sie!  

Mit diesem praxisnahen Programm der AWA bauen Sie Ihr Fachwissen gezielt aus und belegen Ihre Zoll-Kompetenz mit einem anerkannten institutsinternen Abschluss.  

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Sie stärken Ihre Fachkenntnisse rund um Zoll und Außenwirtschaft.
  • Sie erfüllen die Anforderungen des Unionszollkodex an die berufliche Befähigung.
  • Sie verbessern Ihre Position im Unternehmen und erhöhen Ihre Karrierechancen.
  • Sie können Ihre Zollkompetenz bei der Zollverwaltung nachweisen.

Die Weiterbildung orientiert sich am Zoll-Kompetenzrahmen der Europäischen Union. Dieser Rahmen beschreibt die zentralen Fähigkeiten, die Unternehmen benötigen, wenn sie regelmäßig mit europäischen Zollbehörden zusammenarbeiten. Die Inhalte und der Abschluss zur „AWA-Zollfachkraft // AWA Customs Specialist“ wurden auf dieser Grundlage entwickelt.

So erreichen Sie den Abschluss „AWA-Zollfachkraft // AWA Customs Specialist“

Um Ihr Zertifikat zur „AWA-Zollfachkraft // AWA Customs Specialist“ zu erhalten, brauchen Sie lediglich den Nachweis über 15 Seminartage bei der AWA.  

Sie gestalten Ihre Weiterbildung flexibel und nach Maß

Wählen Sie frei aus unserem umfangreichen Angebot an Seminaren, Webinaren und Fernlehrgängen – ganz nach Ihrem Wissensstand und Ihren Interessen. Wichtig ist nur: Die Inhalte müssen einen Bezug zum EU-Zollrecht haben.

Gut zu wissen:

Bis zu 5 der 15 Seminartage können Sie auch mit Schulungen zur Exportkontrolle abdecken. Hier stehen Ihnen zum Beispiel folgende Angebote zur Verfügung:

 Was wird angerechnet?

Damit Sie Ihren Fortschritt jederzeit im Blick behalten, rechnen wir Ihre Teilnahme wie folgt an:

  • Fernlehrgang: 0,7 Seminartage pro Lehrbrief  
  • Webinare (60 bis 90 Min.): 0,1 Seminartage  
  • Halbtägige Webinare: 0,5 Seminartage  
  • Eintägige Schulungen: 1 Seminartag  
  • Mehrtägige Schulungen: 1 bis 5 Seminartage, je nach Dauer
  • Eintägige Inhouse Trainings: 1 Seminartag
  • Halbtägige Inhouse Trainings: 0,5 Seminartage

Wichtig: Sonderveranstaltungen wie Konferenzen, Diskussionsforen oder der International VAT Summit können leider nicht angerechnet werden.

Welche AWA-Schulungen werden für die AWA-Zollfachkraft angerechnet?

Unter dem folgenden Link finden Sie eine Übersicht aller AWA-Schulungen, die für den institutsinternen Abschluss „AWA-Zollfachkraft // AWA Customs Specialist“ anerkannt werden können: Zur Übersicht

Aus dem Bereich Exportkontrolle können max. fünf Tage anerkannt werden. Hierfür können Sie aus folgenden Schulungen wählen: Exportkontrolle für Einsteiger, Exportkontrolle für Fortgeschrittene, Fernlehrgang Exportkontrolle und Exportkontrolle, Güterlisten, Zolltarif.

Darüber hinaus werden alle vier Fernlehrgänge der AWA für die Zollfachkraft angerechnet.

Werden in der Vergangenheit absolvierte AWA-Schulungen anerkannt?

Wenn Sie in den letzten 10 Jahren an AWA-Schulungen teilgenommen haben, erkennen wir diese für den institutsinternen Abschluss „AWA-Zollfachkraft // AWA Customs Specialist“ an.

Voraussetzung für die Anerkennung ist, dass die Schulung auch das Recht des Unionszollkodex umfasst. Dies können Sie wie folgt überprüfen: Weist das Zertifikat der von Ihnen besuchten AWA-Schulung aus, dass Schulungsinhalte vermittelt wurden, die auf dem UZK basieren? Hat Ihre Schulung nach dem 1. Mai 2016 stattgefunden? In beiden Fällen sind die Voraussetzungen erfüllt.

Wenn Ihre in der Vergangenheit besuchten Seminare nicht die erforderlichen Schulungsinhalte abdecken oder zeitlich vor dem 1. Mai 2016 liegen, können Sie die erforderlichen UZK-Kenntnisse durch den Besuch der Schulung Zoll Refresher nachholen. Warum? Wenn Sie im Zollbereich tätig sind, sind aktuelle UZK-Kenntnisse zwingend erforderlich! Durch den Besuch bzw. die Absolvierung der Schulung Zoll Refresher weisen Sie nach, dass Sie die aktuelle Rechtslage kennen.

Zielgruppe

Die AWA-Weiterbildung richtet sich explizit an Zollsachbearbeiterinnen und Zollsachbearbeiter in Unternehmen, die Fachkenntnisse im Zollbereich erwerben, vertiefen und gegenüber Arbeitgebern und Behörden nachweisen wollen.

Zertifikat

Die Weiterbildung „AWA-Zollfachkraft // AWA Customs Specialist“ schließt mit einem institutsinternen Abschluss ab. Das Zertifikat ist drei Jahre ab Ausstellungsdatum gültig.

Wie verlängere ich den Zollfachkraft-Status nach der dreijähringen Gültigkeit?

Zollfachkraft-Status verlängern

 

Wichtige Infos auf einen Blick

Fragen und Antworten
Welche Schulungen werden angerechnet?
Info-Flyer AWA-Zollfachkraft
Info-Video Zollfachkraft
Zollkompetenzrahmen für die EU
Wie verlängern Sie den Zollfachkraft-Status?

Abschluss/Verlängerung beantragen

Antrag stellen und Zertifikate einreichen

Wir prüfen, ob Sie die Voraussetzung für den Abschluss oder die Verlängerung der AWA-Zollfachkraft // AWA Customs Specialist erfüllen. Ihr Zertifikat senden wir Ihnen zu. Kosten entstehen Ihnen dadurch nicht.

Kontakt bei Fragen

Tanja Glaß

Leitung freie Seminare
Zoll Warenursprung und Präferenzen

T +49.251.83 275 06
tanja.glass@awa-seminare.de