AWA-Zollfachkraft / Customs Specialist
Zoll-Weiterbildung für Zollsachbearbeiter
Das sagen Zollfachkräfte:
Mit der Weiterbildung „AWA-Zollfachkraft // AWA Customs Specialist“ richtet sich die AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE explizit an Zollsachbearbeiter in Unternehmen, die Fachkenntnisse im Bereich Zoll und Außenwirtschaft erwerben, vertiefen und nachweisen möchten. Die Weiterbildung „AWA-Zollfachkraft // AWA Customs Specialist“ schließt mit einem institutsinternen Abschluss ab.
Mit der Weiterbildung können Sie Ihre Zollkompetenz gegenüber der Zollverwaltung nachweisen. Nach dem Unionszollkodex muss die praktische oder berufliche Befähigung, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der ausgeübten Tätigkeit steht, nachgewiesen werden.
Die Zollverwaltung verweist in diesem Zusammenhang auf die AEO-Leitlinien. Danach können sich private Bildungseinrichtungen auch am Zoll-Kompetenzrahmen der Europäischen Union für den privaten Sektor orientieren. Dieses Instrument basiert auf Kernwerten, die nachgewiesen werden sollten, wenn ein Unternehmen mit Zollverwaltungen in der EU zu tun hat.
Der Zoll-Kompetenzrahmen der Europäischen Union wurde als Grundlage für die Entwicklung des AWA-Abschlusses „AWA-Zollfachkraft // AWA Customs Specialist“ herangezogen.
Wie erlange ich den Abschluss?
Um das institutsinterne Zertifikat „AWA-Zollfachkraft // AWA Customs Specialist“ zu erhalten, müssen Sie 15 absolvierte Seminartage bei der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE nachweisen können.
Es steht Ihnen frei, welche Seminare, Webinare oder Fernlehrgänge aus dem Programm der AWA Sie besuchen möchten. So können Sie Ihren persönlichen Kenntnisstand und Ihren individuellen Wissensbedarf bei der Auswahl berücksichtigen. Die Schulungen müssen das EU-Zollrecht zum Inhalt haben.
Zusätzlich können fünf Tage aus dem Bereich Exportkontrolle anerkannt werden. Hierfür können Sie aus folgenden Seminaren/Webinaren wählen: Exportkontrolle für Einsteiger, Exportkontrolle für Fortgeschrittene und Fernlehrgang Exportkontrolle.
Ausnahmen bilden Sonderveranstaltungen wie Konferenzen, Insider Forum, International VAT Summit, Diskussionsforen etc. Diese werden nicht auf die Credits angerechnet.
Fernlehrgänge werden mit 0,7 Seminartagen pro Lehrbrief angerechnet, 60- und 90-minütige Webinare mit 0,1 Seminartagen, halbtägige Webinare mit 0,5 Seminartagen, eintägige Schulungen mit einem Seminartag, mehrtägige Schulungen mit 1 bis 5 Seminartagen (je nach Dauer). Eintägige Inhouse Trainings der AWA werden mit einem Seminartag, halbtägige Trainings mit 0,5 Seminartagen angerechnet.
Werden in der Vergangenheit absolvierte AWA-Schulungen anerkannt?
Wenn Sie in den letzten 10 Jahren an AWA-Schulungen teilgenommen haben, erkennen wir diese für den institutsinternen Abschluss „AWA-Zollfachkraft // AWA Customs Specialist“ an.
Voraussetzung für die Anerkennung ist, dass die Schulung auch das Recht des Unionszollkodex umfasst. Dies können Sie wie folgt überprüfen: Weist das Zertifikat der von Ihnen besuchten AWA-Schulung aus, dass Schulungsinhalte vermittelt wurden, die auf dem UZK basieren? Hat Ihre Schulung nach dem 1. Mai 2016 stattgefunden? In beiden Fällen sind die Voraussetzungen erfüllt.
Wenn Ihre in der Vergangenheit besuchten Seminare nicht die erforderlichen Schulungsinhalte abdecken oder zeitlich vor dem 1. Mai 2016 liegen, können Sie die erforderlichen UZK-Kenntnisse durch den Besuch der Schulung Zoll Refresher nachholen. Warum? Wenn Sie im Zollbereich tätig sind, sind aktuelle UZK-Kenntnisse zwingend erforderlich! Durch den Besuch bzw. die Absolvierung der Schulung Zoll Refresher weisen Sie nach, dass Sie die aktuelle Rechtslage kennen.
Zielgruppe
Die AWA-Weiterbildung richtet sich explizit an Zollsachbearbeiterinnen und Zollsachbearbeiter in Unternehmen, die Fachkenntnisse im Zollbereich erwerben, vertiefen und gegenüber Arbeitgebern und Behörden nachweisen wollen.
Zertifikat
Die Weiterbildung „AWA-Zollfachkraft // AWA Customs Specialist“ schließt mit einem institutsinternen Abschluss ab. Das Zertifikat ist drei Jahre ab Ausstellungsdatum gültig.
Wie verlängere ich den Zollfachkraft-Status nach der dreijähringen Gültigkeit?
Wichtige Infos auf einen Blick
Fragen und Antworten
Info-Flyer AWA-Zollfachkraft
Info-Video Zollfachkraft
Zollkompetenzrahmen für die EU
Wie verlängern Sie den Zollfachkraft-Status?
Abschluss/Verlängerung beantragen
Antrag stellen und Zertifikate einreichen
Wir prüfen, ob Sie die Voraussetzung für den Abschluss oder die Verlängerung der AWA-Zollfachkraft // AWA Customs Specialist erfüllen. Ihr Zertifikat senden wir Ihnen zu. Kosten entstehen Ihnen dadurch nicht.
Kontakt bei Fragen
Tanja Glaß
Leitung freie Seminare
Zoll Warenursprung und Präferenzen