Spezial Einreihung von Energieerzeugnissen
Grundlagen Zolltarif, Steuergegenstände, Steuertarif, Steueraussetzung
Erzeugnisse, die der Energiesteuer unterliegen (sogenannte Steuergegenstände), sind im Energiesteuergesetz durch Verweis auf den Zolltarif definiert. Auch der Steuertarif bedient sich für die Zuordnung der Steuersätze im Wesentlichen der Klassifizierung des Zolltarifs. Für die zutreffende energiesteuerliche Einstufung von Erzeugnissen ist es daher zwingend erforderlich, dass Sie über ausreichende Kenntnisse des Zolltarifs verfügen.
Der Zolltarif ist ein systematisch aufgebautes Warenverzeichnis (Nomenklatur) für den grenzüberschreitenden Warenverkehr, der auf dem Harmonisierten System (HS) zur Bezeichnung und Codierung von Waren basiert. Maßgebender Zolltarif in der Union ist die Kombinierte Nomenklatur (KN). Die wesentlichen Energieerzeugnisse finden sich im Kapitel 27 der KN. Im Kapitel 27 wird zwischen aromatischen und nichtaromatischen Mineralölen unterschieden, die energiesteuerlich unterschiedlich eingestuft werden. Falsche Einstufungen können bei der energiesteuerlichen Abwicklung u.U. steuerschuldrechtliche Folgen auslösen. Die typischen Kraft- u. Heizstoffe sind in den Unterpositionen der KN 2710 des Zolltarifs aufgeführt. Die Einreihung in die Unterpositionen der KN 2710 ist entscheidend für die Höhe Ihres Steuersatzes, weil der Steuertarif nach den Unterpositionen der KN differenziert.
Neben der Definition der Steuergegenstände und der Höhe der Steuersätze ist die Unterposition der KN auch dafür maßgebend, ob ein Energieerzeugnis dem Steueraussetzungsverfahren unterliegt. Die Unterposition der KN ist daher für Sie das entscheidende Klassifizierungsmerkmal im Energiesteuerrecht.
darin enthalten:
- umfangreiche Schulungsunterlagen
- AWA Zertifikat
Ihr Nutzen
Fehler bei Ihrer Klassifizierung können leicht zur ungewollten Entstehung des Zolls und/ oder der Energiesteuer führen. Für Sie als Mitarbeitende eines Unternehmens, das mit diesen Erzeugnissen umgeht, ist es daher wichtig, über das notwendige Praxiswissen im Zolltarifrecht zu verfügen. Unser Experte vermittelt Ihnen in diesem Webinar sämtliche notwendigen Kenntnisse und Praxistipps.
schwerpunkte
- Zolltarif
- Aufbau der Codenummern
- Allgemeine Tarifierungsvorschriften (ATV)
- Ermittlung der Codenummern
- Aufbau Kapitel 27 des Zolltarifs
- Unterscheidungsmerkmale KN 2707, 2710, 2713
- Einreihung in die Unterpositionen der KN 2710
- Abgrenzung schweres Heizöl (HS) zu Schmierölen
- Steuergegenstände nach dem Energiesteuergesetz
- Katalog der steuerpflichtigen Energieerzeugnisse
- Auffangklausel
- § 4 Erzeugnisse, sonstige Energieerzeugnisse
- Steuertarif
- Kraftstoffe
- Heizstoffe
- Innerbetriebliche Organisation
Lehrmethode und Unterrichtszeit
- Präsentation
Das Webinar umfasst 3 Unterrichtsstunden.
Zielgruppe
Das Webinar richtet sich an alle Personen, die mit der zolltariflichen und energiesteuerlichen Einstufung von Energieerzeugnissen befasst sind und einen ersten Einblick in diese komplexe Thematik erhalten wollen. Als Teilnehmende benötigen Sie keine Vorkenntnisse. Das Webinar ist auch für Personen geeignet, die bereits über praktische Erfahrungen in diesem Bereich verfügen und diese durch Hintergrundwissen vertiefen möchten.
Vor, während und nach dem Webinar
Bringen Sie sich mit ein: Wir freuen uns über Fallbeispiele aus Ihrem Unternehmensalltag. Bitte reichen Sie Ihre Fallbeispiele bis spätestens zwei Wochen vor Webinarbeginn ein über: info@awa-seminare.de
Wie nehme ich an einem AWA-Webinar bzw. an einem Online-Termin teil? Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen über die erforderliche Technik und den Ablauf eines Webinars.
Themengebiete
- Verbrauchsteuer
- Zoll
Teilnahmegebühr
Ab€ 385,00 zzgl. 19% USt.
darin enthalten:
- umfangreiche Schulungsunterlagen
- Erfrischungsgetränke und Pausenverpflegung
- Mittagessen
- AWA Zertifikat