Der Rat der Europäischen Union hat die lang erwartete Zollrechtsreform endgültig beschlossen. Die Verordnung (EU) 2026/2108 zum revidierten Unionszollkodex wurde am 19. September im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die Reform ist damit am 20. September 2026 formell in Kraft getreten und wird nun schrittweise umgesetzt.
Die bisherigen delegierten und durchführenden Rechtsakte bleiben zunächst weiterhin gültig, bis sie durch neue Regelungen ersetzt oder aufgehoben werden.
Umsetzung des R-UZK erfolgt schrittweise
Die Umsetzung des R-UZK erfolgt schrittweise über mehrere Jahre hinweg. Grundsätzlich ist der R-UZK ab dem 21. September 2027 anwendbar. Für bestimmte E-Commerce-Importe wird die Nutzung des EU Customs Data Hubs ab dem 1. Juli 2028 verpflichtend. Ab dem 1. März 2031 können weitere Wirtschaftsbeteiligte den Data Hub dann freiwillig nutzen. Ab dem 1. März 2034 wird die Nutzung des EU Customs Data Hubs schließlich grundsätzlich verpflichtend.
Hintergrund
Die aktualisierte Verordnung soll der EU innovative Instrumente an die Hand geben. Damit sollen der Welthandel, vor allem im Bereich des elektronischen Handels, erleichtert, die Erhebung von Zöllen effizienter gestaltet und die Kontrollen nicht konformer, gefährlicher oder unsicherer Waren verschärft werden.
Quellenangaben
EU customs: Council greenlights landmark reform
Verordnung (EU) 2026/2108 auf EUR-Lex, deutsche Fassung
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz
Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH
Geschäftsführer der HZA HAMBURGER ZOLLAKADEMIE GmbH
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Der reformierte Unionszollkodex (R-UZK)
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