Die EU hat das Sanktionsregime zur Bekämpfung des Einsatzes und der Verbreitung chemischer Waffen bis zum 30. Oktober 2031 verlängert. Die gegen gelistete Personen und Organisationen verhängten restriktiven Maßnahmen gelten zunächst bis zum 30. Oktober 2027.
Kreis der betroffenen Personen und Organisationen
Die Sanktionen richten sich nicht nur gegen Personen und Organisationen, die direkt an der Entwicklung oder dem Einsatz chemischer Waffen beteiligt sind. Sie erfassen auch diejenigen, die solche Aktivitäten finanziell, technisch oder materiell unterstützen, fördern oder anderweitig daran mitwirken.
Umfang und Art der Sanktionen
Derzeit sind 31 Personen und sechs Organisationen von den Sanktionen betroffen. Die Sanktionen umfassen Einreiseverbote in die EU für gelistete natürliche Personen sowie das Einfrieren von Vermögenswerten gelisteter Personen und Organisationen. Darüber hinaus ist es verboten, gelisteten Personen und Organisationen unmittelbar oder mittelbar Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen.
Geltungsdauer und regelmäßige Überprüfung
Die Maßnahmen wurden 2018 eingeführt und werden seitdem regelmäßig überprüft. Die EU kann die Sanktionen jederzeit verlängern und die Liste der betroffenen Personen und Organisationen anpassen.
Quellenangaben
Council renews framework for restrictive measures and individual listings
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz
Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH
Geschäftsführer der HZA HAMBURGER ZOLLAKADEMIE GmbH
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