Der Europäische Rat hat zusätzliche restriktive Maßnahmen gegen 1.569 Personen und Organisationen aus dem russischen militärisch-industriellen Komplex beschlossen. Die Sanktionseinträge umfassen 826 russische Unternehmen sowie 743 Personen, die in diesen Unternehmen als Geschäftsführer tätig sind.
Dies ist die bislang umfangreichste einzelne Erweiterung der Sanktionslisten, die je von der EU beschlossen wurde. Damit steigt die Gesamtzahl der Einträge im Rahmen der Sanktionsregelung zur Unterstützung der territorialen Unversehrtheit der Ukraine auf rund 4.600.
Welche Güter und Technologien liefern die neu gelisteten Unternehmen?
Die neu gelisteten Unternehmen liefern wichtige Komponenten für einige der modernsten russischen Waffensysteme, darunter Raketen, unbemannte Luftfahrzeuge (UAV) und Flugzeuge. Dazu zählen insbesondere:
- Elektronische Bauteile, darunter Halbleiter, Mikroschaltungen und Computer
- Kommunikationsausrüstung, darunter Radargeräte, Antennen und Sendeempfänger
- Luftfahrt-, Satelliten- und Raketensysteme
- Sprengstoffe und Munition
- Optische Systeme und Navigationssysteme
Welche Beschränkungen gelten für die gelisteten Personen und Unternehmen?
Die neu gelisteten Personen und Unternehmen unterliegen einer Vermögenssperre. Zudem ist es untersagt, ihnen unmittelbar oder mittelbar Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen oder zugutekommen zu lassen. Für die gelisteten natürlichen Personen gilt darüber hinaus ein Einreiseverbot in die EU.
Quellenangaben
Russia’s war of aggression against Ukraine
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz
Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH
Geschäftsführer der HZA HAMBURGER ZOLLAKADEMIE GmbH
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