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Update zur BIS Affiliates Rule

Die BIS Affiliates Rule wurde ursprünglich im September 2025 eingeführt. Ihre Anwendung wurde anschließend jedoch für ein Jahr, vom 10. November 2025 bis 9. November 2026, ausgesetzt. Nach der derzeitigen Rechtslage endet die Aussetzung am 9. November 2026. Ab dem 10. November 2026 sollen die ausgesetzten Regelungen wieder gelten.

US-China Trade Trace: Aufschub bis Januar 2027 angekündigt 

Nach dem Treffen von Präsident Trump und Präsident Xi hat das chinesische Handelsministerium erklärt, dass die USA und China ihre bisherigen Handelsarrangements bis zum 10. Januar 2027 verlängern wollen. Zu diesen Arrangements zählen nach früherer Darstellung des Ministeriums auch die Aussetzung der US-amerikanischen Affiliates Rule und bestimmter chinesischer Exportkontrollmaßnahmen.

Für Unternehmen ist die Unterscheidung zwischen der politischen Verständigung und dem geltenden Regelungstext entscheidend. Die bislang veröffentlichte BIS-Regel sieht die Wiederanwendung der Affiliates Rule ab dem 10. November 2026 vor. Auch die chinesische Bekanntmachung zur Aussetzung bestimmter Maßnahmen für Seltene Erden nennt bislang November 2026. Neue Durchführungsvorschriften, die für diese konkreten Exportkontrollmaßnahmen einen Termin im Januar 2027 festlegen, stehen noch aus. Andere Exportkontrollen bleiben unabhängig davon zu prüfen
 
Regelungen und Funktionsweise der BIS Affiliates Rule

Die BIS Affiliates Rule ist eine Regel des US Bureau of Industry and Security (BIS), mit der bestimmte Beschränkungen der US-Exportkontrolle auf nicht ausdrücklich gelistete verbundene Unternehmen ausgeweitet werden.

Die Regel soll verhindern, dass Entity-List- und vergleichbare Beschränkungen dadurch umgangen werden, dass Geschäfte einfach über nicht gelistete Tochter- oder Beteiligungsgesellschaften abgewickelt werden.

Der Grundgedanke ist eine 50-Prozent-Eigentumsregel: Ist ein ausländisches Unternehmen direkt oder indirekt zu mindestens 50 % im Eigentum einer oder mehrerer von der Affiliates Rule erfasster Parteien, können die für die Eigentümer geltenden Beschränkungen auch auf dieses Unternehmen durchschlagen. Dabei werden Beteiligungen mehrerer betroffener Eigentümer grundsätzlich zusammengerechnet.
 

Quellenangaben

BIS Final Rule vom 12. November 2025

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz
Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH
Geschäftsführer der HZA HAMBURGER ZOLLAKADEMIE GmbH

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