Immer mehr Industrieunternehmen erschließen den Defence-Sektor. Damit betreten sie ein Geschäftsfeld, das besondere Anforderungen an Exportkontrolle und Compliance stellt. Gerade Unternehmen, die bislang ausschließlich im zivilen Bereich tätig waren, sollten exportkontrollrechtliche Vorgaben deshalb von Anfang an in ihre Prozesse einbeziehen.
Was müssen Unternehmen beim Einstieg in Defence beachten?
Der Einstieg in die Verteidigungsindustrie kann für Unternehmen neue Geschäftsmöglichkeiten eröffnen. Gleichzeitig können damit zusätzliche rechtliche und organisatorische Anforderungen verbunden sein. Unternehmen sollten daher frühzeitig prüfen, welche exportkontrollrechtlichen Vorgaben für ihre Produkte, Technologien und Geschäftsbeziehungen relevant sind.
Besonders wichtig ist es, die Exportkontrolle nicht erst dann zu berücksichtigen, wenn konkrete Ausfuhren anstehen. Bereits beim Aufbau neuer Geschäftsbereiche, bei der Produktentwicklung und bei der Gestaltung interner Prozesse sollten mögliche exportkontrollrechtliche Anforderungen berücksichtigt werden.
Exportkontrolle von Anfang an mitdenken
In einem aktuellen Fachbeitrag im Industrieanzeiger erläutert die AWA, worauf Unternehmen beim Einstieg in den Defence-Sektor besonders achten sollten. Im Mittelpunkt steht dabei die Empfehlung, Exportkontrolle und Compliance frühzeitig in die Unternehmensprozesse einzubinden.
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Quellenangaben
Exportkontrollen von Anfang an mitdenken
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz
Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH
Geschäftsführer der HZA HAMBURGER ZOLLAKADEMIE GmbH
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