Spezial Zolltarif Spinnstoffe (Kapitel 50–63)
Einreihung in die Kapitel 50 bis 63 des Zolltarifs
Die Einreihung von Spinnstoffwaren bereitet in der zolltariflichen Praxis häufig große Probleme. Selbst Unternehmen, die keine Bekleidung ein- oder ausführen, werden mit dieser Thematik konfrontiert, wenn z. B. Waren zu technischen Zwecken aus Spinnstoffen oder Waren zu Innenausstattungszwecken aus Spinnstoffen des Kap. 63 eingeführt werden, oder wenn Marketingprodukte aus Spinnstoffen versandt oder eingeführt werden sollen.
Da in diesen Fällen häufig detaillierte Einreihungskenntnisse verlangt werden, aber die Routine fehlt, sind Probleme vorprogrammiert. Das Seminar richtet sich daher an Einsteiger, die die Grundzüge der Tarifierung von Spinnstoffen und Spinnstoffwaren in den Zolltarif erlernen möchten. Neben der Vermittlung von Grundkenntnissen bildet die Einreihung von Waren mit Hilfe des Elektronischen Zolltarifs und des Warenverzeichnisses für die Außenhandelsstatistik in die Kapitel 50 bis 63 des Zolltarifs einen Schwerpunkt des Seminars. Weitere Schwerpunkte sind die Einreihung von verschiedenen Bekleidungsartikeln sowie die Einreihung von „anderen Spinnstofferzeugnissen als Bekleidung“ in das Kap. 63. Grundkenntnisse der Einreihung in den Zolltarif sind von Vorteil, aber nicht erforderlich.
Ihr Nutzen
Das Seminar vermittelt Ihnen die Grundlagen der zolltariflichen Einreihung von Spinnstoffen und Waren daraus in die Kapitel 50 bis 63 des Zolltarifs. Anhand der Allgemeinen Vorschriften und der Spezialanmerkungen werden ausgewählte Produkte in den Abschnitt XI des Zolltarifs eingereiht. Darüber hinaus erwerben Sie Grundkenntnisse im Umgang mit dem Elektronischen Zolltarif.
Seminarschwerpunkte
- Einführung in den Zolltarif
- Umgang mit dem Elektronischen Zolltarif EZT
- Allgemeine Vorschriften und Spezialanmerkungen
- Aufbau und Systematik des Abschnitts XI (Spinnstoffe und Waren daraus): Meterware, Bekleidung, andere konfektionierte Spinnstoffwaren
- Wichtige Definitionen: „Mischwaren“, Gewebe und Gewirke, beschichtete Waren, Bekleidung und Bekleidungszubehör, Konfektionierung
- Abgrenzung zu anderen Kapiteln des Zolltarifs
- Waren des technischen Bedarfs aus Spinnstoffen (Kap. 59)
- Andere Spinnstoffwaren als Bekleidung (Kap. 63), z. B. Innenausstattungsgegenstände aus Spinnstoffen
- Warenzusammenstellungen (Sets, Kits)
- Datenbanken der EU // Verbindliche Zolltarifauskunft // Fallbeispiele
Sie können sich hier den vorläufigen Ablaufplan für das Seminar herunterladen.
Lehrmethode und Unterrichtszeit
- Präsentation
- Dozenten bringen Fallbeispiele ein
- Arbeiten mit Notebook
Das Seminar umfasst 6,5 Unterrichtsstunden.
Zielgruppe
Die Fortbildung richtet sich an Einsteiger und Personen, die ihr Wissen über die Tarifierung von Spinnstoffen und Waren daraus aufbauen bzw. auffrischen möchten.
Sonstige Hinweise
Sie arbeiten während des Seminars mit dem „EZT-online“. Es ist daher notwendig, dass Sie für den Seminartag Ihr eigenes internetfähiges mobiles Endgerät (idealerweise ein Notebook mit Netzteil) mitbringen.
Themengebiete
- Zoll
Teilnahmegebühr
Ab€ 490,00 zzgl. 19% USt.
darin enthalten:
- umfangreiche Schulungsunterlagen
- Erfrischungsgetränke und Pausenverpflegung
- Mittagessen
- AWA Zertifikat
Bewertung
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