Spezial Fachtagung Zoll- und Außenwirtschaftsrecht für Syndikusanwälte und Unternehmensjuristen
Erkennen und Umsetzen gesetzlicher Vorgaben für Unternehmen und Management sowie Vermeidung von Sanktionen
Syndikusanwälte und Unternehmensjuristen müssen ihr Unternehmen in Rechtsfragen umfassend und aktuell beraten. Wenn das Unternehmen am Außenwirtschaftsverkehr teilnimmt, ist die Beratung im sich regelmäßig ändernden Zoll- und Außenwirtschaftsrecht besonders herausfordernd.
Um Prüfungen durch Behörden vorzubereiten und sich zu verteidigen, ist ein grundlegendes Verständnis des Zoll- und Steuerrechts sowie des Außenwirtschaftsrechts erforderlich, einschließlich des EU-Embargorechts. Durch präventive Maßnahmen in der Unternehmensorganisation können Risiken im Vorfeld deutlich minimiert werden. Insbesondere interne Compliance-Programme, die von Unternehmensjuristen regelmäßig begleitet werden, helfen dabei, Risiken zu minimieren. Kommt es dennoch zu behördlichen Prüfungen wie Zollprüfungen, Zollfahndungsmaßnahmen, Bußgeld- und Strafverfahren oder Prüfungen durch das BAFA, müssen Unternehmen und verantwortliche Personen zahlreiche Dinge beachten, um ihre Interessen bestmöglich zu schützen.
Beim BAFA benannte Ausfuhrverantwortliche tragen als Mitglieder des Vorstands oder der Geschäftsführung die persönliche Verantwortung für die Organisation der Exportkontrolle. Die Verantwortung und Haftung für die Einhaltung des Zollrechts, einschließlich der Einhaltung von Verboten und Beschränkungen wie dem Chemikalienrecht, CBAM und der Lieferkettensorgfalt etc., tragen die Geschäftsführung allgemein oder einzelne Organmitglieder individuell durch Zuordnung im Rahmen einer Geschäftsordnung.
Verstöße führen im Zoll- und Abgabenrecht in der Regel über die Abgabenordnung regelmäßig ins Steuerrecht. Im Bereich des Außenwirtschaftsrechts gelten das Außenwirtschaftsgesetz mit seinen Spezialnormen und bei bestimmten Verboten und Beschränkungen das Chemikaliengesetz.
darin enthalten:
- umfangreiche Schulungsunterlagen
- Erfrischungsgetränke und Pausenverpflegung
- Mittagessen
- AWA-Zertifikat
- Get-together inkl. Getränke und Snacks
Ihr Nutzen
Auf der Fachtagung lernen Sie die Grundzüge des Zollrechts für Ein- und Ausfuhr sowie ausgewählte Genehmigungsregeln im Bereich der Ausfuhr von Dual-Use-Gütern, militärischen Gütern und Chemikalien kennen. Es werden auch die Anforderungen an interne Kontrollprogramme (Internal Compliance Program) für Zoll- und Exportkontrolle sowie die Profile von Zoll- und Exportkontrollbeauftragten erläutert.
Anhand eines Best-Practice-Beispiels aus der Industrie diskutieren Sie notwendige Maßnahmen zur Bewertung interner Compliance-Programme im Konzern. Es werden behördliche Prüfungen des Zolls und des BAFA vorgestellt und Hinweise zur Vorbereitung und Abwehr von Sanktionsvorwürfen gegeben. Die Sicht eines Staatsanwalts auf Verantwortlichkeiten von Personen im Unternehmen rundet das Bild ab.
schwerpunkte
- Überblick über die wichtigsten Vorschriften zu Ein- und Ausfuhren; Anforderungen aus dem Zoll- und Exportkontrollrecht der EU sowie grenzüberschreitender Prozesse (CBAM, LKSG etc.); Betroffenheit deutscher Unternehmen vom US-Exportkontrollrecht beim Umgang mit US-Gütern
- Innerbetriebliche Prozesse und verantwortliche Personen (Ausfuhrverantwortliche, Zollbeauftragte, Exportkontrollbeauftragte), Anforderungen an Internal Compliance Programs und Prozessbeschreibungen, internal Audits und Reportings, Besonderheiten und Empfehlungen für die Umsetzung im Konzern
- Inhalte und Schwerpunkte von Zoll- und Außenwirtschaftsprüfungen: Vorbereitung, Begleitung, Rechte und Pflichten, Abschlussbericht, Einleitung von und Verteidigung in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren; „Selbstanzeige“ nach § 22 IV AWG
- Überblick über Straftatbestände und Ordnungswidrigkeiten
Ablaufplan
Den vorläufigen Ablaufplan für die Fachtagung können Sie sich hier herunterladen.
Lehrmethoden/-Material und Unterrichtszeit
- Präsentation
- Teilnehmende bringen Fallbeispiele ein
- Dozentin/Dozent bringt Fallbeispiele ein
- Arbeiten mit Gesetzestexten
Eingesetztes Lehrmaterial
- Gesetzestexte, Auszüge aus:
- AWG, AWV
- EU-Dual-Use-Verordnung (EU-VO 821/2021)
- Auszüge aus den Anhängen der EU-VO 821/2021
- Embargo-Verordnungen
- EAR
- Sonstige Dokumente
- Merkblätter, die von Behörden herausgegeben werden
- Checklisten, Flowcharts
- Artikel/Aufsätze aus Fachzeitschriften
- Literatur
- ZCG 03/2014 S. 114 „Verantwortlichkeit bei Führungskräften bei Konzernen / Unternehmen mit Auslandsniederlassungen“
- CCZ 06/2017 Seite 285 „BGH-Urteil zur Wirkung von Compliance Managementsystemen bei der Bußgeldbemessung“
- DStR 2014, Seite 1063ff. „Pflicht des Vorstands zur Einrichtung einer auf Dauer angelegten Compliance-Organisation“
Die Fachtagung umfasst 6,5 Unterrichtsstunden.
Zielgruppe
Die Fachtagung richtet sich ausschließlich an Syndikusanwälte, Unternehmensjuristen und Compliance Officer, die für die rechtliche Beratung von Unternehmen und Unternehmensverantwortlichen, einschließlich Fragen des Zoll- und Außenwirtschaftsrechts im Unternehmen oder Konzern, verantwortlich sind.
Get-Together
Am Vorabend der Veranstaltung lädt die AWA alle Teilnehmenden zu einem Get-together ein.
Wichtige Hinweise
Einige Wochen vor der Tagung erhalten Sie Zugriff auf einen Online-Fragebogen, mit dem wir Ihren individuellen Bedarf bei dieser Tagung gerne noch konkreter ermitteln möchten. Dies erlaubt uns, die Schwerpunktsetzung auf den Bedarf der Teilnehmenden abzustimmen.
Jede Rückmeldung auf den Fragebogen ist willkommen und wird an das Dozententeam weitergegeben. Bis vier Wochen vor der Schulung können wir Antworten auf den Fragebogen auf jeden Fall berücksichtigen.
Themengebiete
- Zoll
- Exportkontrolle
- Internationales Business
- Management
Teilnahmegebühr
Ab€ 890,00 zzgl. 19% USt.
darin enthalten:
- umfangreiche Schulungsunterlagen
- Erfrischungsgetränke und Pausenverpflegung
- Mittagessen
- AWA Zertifikat
Bewertung
Schulungsempfehlungen
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