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Spezial US-Exportkontrollrecht: EAR License Exceptions – Allgemeingenehmigungen der EAR

Wann dürfen (und sollten) deutsche Unternehmen Allgemeingenehmigungen der EAR anwenden?

In den letzten zwölf Monaten gab es zahlreiche Änderungen der Export Administration Regulations (EAR), auch im Bereich der Allgemeingenehmigungen, den sog. License Exceptions. So wurden beispielsweise die neuen License Exceptions Medical Devices (MED), Advanced Computing (NAC) und Advanced Computing Authorized (ACA) eingeführt. Zudem wurden etliche License Exceptions aktualisiert, wie beispielsweise die License Exceptions Encryption (ENC), Servicing and Replacement of Parts and Equipment (RPL), und Government (GOV). Im Jahr 2022 wurde die neue License Exception Authorized Cybersecurity Exports (ACE) eingeführt. Darüber hinaus stehen Änderungen zur License Exception STA und Additional Permissive Reexports (APR) an. Deutsche, österreichische und Schweizer Unternehmen, die Produkte (re-)exportieren oder inländische transferieren, die den EAR unterfallen, sollten wissen, wann eine EAR-Genehmigung erforderlich ist und wie z. B. die Situation umgangen werden kann, dass ein amerikanischer oder anderer Vertragspartner die License Exception STA nutzen möchte und hierfür die Unterzeichnung eines sog. Prior Consignee Statements gemäß STA verlangt. Die License Exceptions GBS, LVS, STA, RPL und APR können außerdem den Export erleichtern. Es ist wichtig, die Allgemeingenehmigungen der EAR zu kennen und sicher anzuwenden, um Kunden effizienter und schneller beliefern zu können. Die EAR bieten zahlreiche Allgemeingenehmigungen. Viele Unternehmen nutzen diese nicht. Sie beantragen eine Genehmigung beim Bureau of Industry and Security (BIS), selbst wenn eine Allgemeingenehmigung verfügbar ist, weil sie den Komfortfaktor einer schriftlichen Lizenz bevorzugen. Andere Unternehmen lehnen den Auftrag einfach ab, weil ihnen die Einholung einer Genehmigung beim BIS zu umständlich erscheint.

Manche Allgemeingenehmigungen, wie beispielsweise die License Exception GBS, sind überraschend einfach anzuwenden. Andere, wie die License Exception STA, sind bei der ersten Anwendung etwas mühsam, können dann aber beim nächsten Wiederholungsfall routiniert angewendet werden. STA ist oft auch eine praktische Lösung beim Thema „Deemed Reexport,“ auch für ansonsten stark kontrollierte Technologie. APR birgt positive Überraschungen für Reexport-Situationen, in denen eine Allgemeingenehmigung genutzt werden kann. Für Reexporte (oder inländische Transfers) von Entschlüsselungshardware und -software, die der EAR unterfallen, ist die License Exception ENC unumgänglich. In diesen Fällen muss man mit der License Exception ENC umgehen können, um einerseits den US-Vertragspartner, der eine ENC-Variante angibt, zu verstehen und andererseits selbst einen Genehmigungsantrag für ENC-Produkte beim BIS stellen zu können.

darin enthalten:

  • umfangreiche Schulungsunterlagen
  • AWA Zertifikat

Ihr Nutzen

Im Webinar erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Allgemeingenehmigungen der EAR. Sie lernen anhand von Fallbeispielen, welche Allgemeingenehmigungen deutsche Unternehmen nutzen können und wie diese systematisch geprüft werden. Sie erfahren auch, wann Allgemeingenehmigungen wegen bestimmter Endverwender- und Endverwendungsbeschränkungen nicht genutzt werden dürfen. Abschließend wird die Implementierung effektiver interner Verfahren zur Anwendung der Allgemeingenehmigungen der EAR besprochen.

Webinarschwerpunkte

  • Grundaspekte der Allgemeingenehmigungen der EAR
  • ECCN-spezifische Allgemeingenehmigungen (GBS, LVS, ENC, ACE)
  • Situationsspezifische Allgemeingenehmigungen (RPL, TMP, APR, STA, GOV)
  • Allgemeingenehmigungen für Technologie und Software (TSU, TSR, ENC, TMP)
  • Die neuen Allgemeingenehmigungen License Exception Medical Devices (MED), License Exception Advanced Computing (NAC) und Advanced Computing Authorized (ACA) Beschränkungen
  • Innerbetriebliche Umsetzung

Lehrmethoden/-Material und Unterrichtszeit

  • Präsentation
  • Teilnehmende bringen Fallbeispiele ein
  • Dozentin/Dozent bringt Fallbeispiele ein
  • Arbeiten mit Gesetzestexten

Eingesetztes Lehrmaterial

  • Gesetzestexte, Auszüge aus:
    • EAR

Das Webinar umfasst 2,5 Unterrichtsstunden.

Zielgruppe

Dieses Webinar ist für Kenner der US-Exportkontrolle konzipiert. Es richtet sich an Export- und Complianceverantwortliche, die für die Einhaltung des US-Exportkontrollrechts im Unternehmen mitverantwortlich sind. Für Exportkontrollbeauftragte, die EAR-Allgemeingenehmigungen bereits kennen und anwenden, stellt dieses Webinar nicht nur eine hilfreiche Wiederholung dar. Es werden auch die neuesten BIS-Änderungen besprochen, wie beispielsweise die geplanten Änderungen bei der License Exception APR.

Ihre Live-Dozentin

Alexandra López-Casero, Boston, Washington, D.C. // Partnerin, Nixon Peabody LLP

Wichtige Hinweise

Die Schulung findet in deutscher Sprache statt. Zahlreiche Rechtstexte und Checklisten und die Schulungsunterlagen werden jedoch wegen des originalen Wortlautes in englischer Sprache ausgegeben und ggf. diskutiert.

Vor, während und nach dem Webinar

Wie nehme ich an einem AWA-Webinar bzw. an einem Online-Termin teil? Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen über die erforderliche Technik und den Ablauf eines Webinars.

Themengebiete

  • US-Exportkontrollrecht
  • Exportkontrolle

Teilnahmegebühr

Ab€ 429,00 zzgl. 19% USt.

darin enthalten:

  • umfangreiche Schulungsunterlagen
  • Erfrischungsgetränke und Pausenverpflegung
  • Mittagessen
  • AWA Zertifikat

Bewertung

4.43
(29 Bewertungen)

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