Spezial US-Exportkontrollrecht: EAR License Exceptions – Allgemeingenehmigungen der EAR
Wann dürfen (und sollten) deutsche Unternehmen Allgemeingenehmigungen der EAR anwenden?
Die zweite Amtszeit von Donald Trump hat erwartungsgemäß große Veränderungen in der US-Exportkontrolle hervorgebracht. Auch der Bereich der Allgemeingenehmigungen (sogenannte License Exceptions) wurde mehrfach durch die Trump-Regierung verändert und angepasst. So wurden Anwendungsbereiche bereits existierender License Exceptions erweitert, beispielsweise um sie für mehr Länder zuzulassen (etwa License Exception CCD für Syrien), neue License Exceptions eingeführt (beispielsweise License Exception SPP), sowie neu eingeführte License Exceptions für unanwendbar erklärt (die License Exceptions der AI-Diffusion Rule, die im Januar 2025 in Kraft traten, wurden von BIS im Mai 2025 für unanwendbar erklärt und sollen offiziell ersetzt werden). Die Situation bleibt weiter dynamisch und ist zunehmend komplizierter zu navigieren. Dennoch bieten Allgemeingenehmigungen signifikante Vorteile und Erleichterungen für (Re)Exporte, insbesondere auch für europäische Unternehmen. Dieses Webinar bietet einen detaillierten Überblick über die aktuelle Landschaft der Allgemeingenehmigungen, um insbesondere europäischen Unternehmen eine Umsetzungshilfe für die rechtskonforme Anwendung von US-License Exceptions an die Hand zu geben.
Europäische Unternehmen, die Güter (re-)exportieren oder inländisch transferieren, die unter die EAR fallen, sollten wissen, wann eine Genehmigung erforderlich ist und wie reagiert werden soll, wenn beispielsweise ein US-amerikanischer oder anderer Vertragspartner auf die Nutzung der License Exception STA besteht – inklusive der Unterzeichnung eines sog. Prior Consignee Statements.
Die License Exceptions GBS, LVS, STA, RPL und APR bieten Vereinfachungen für den Export von US-Gütern aus der EU. Dennoch werden diese Vereinfachungen oft nicht genutzt. Viele Unternehmen beantragen aus Komfortgründen lieber eine schriftliche BIS-Genehmigung, obwohl eine License Exception zur Verfügung stünde. Andere lehnen Aufträge ganz ab, da ihnen das Genehmigungsverfahren zu aufwendig erscheint.
Manche Allgemeingenehmigungen, wie beispielsweise die License Exception GBS, sind überraschend einfach anzuwenden. Andere wirken zunächst komplex, lassen sich aber nach der ersten Anwendung routiniert und rechtssicher nutzen. STA kann zudem eine praktische Lösung beim Thema „Deemed Reexport“ darstellen, selbst bei stark kontrollierter Technologie. Auch APR bietet Chancen, etwa in Reexport-Situationen, in denen eine Allgemeingenehmigung genutzt werden kann. Für Reexporte (oder inländische Transfers) von Entschlüsselungshardware und -software, die unter die EAR fallen, ist die License Exception ENC unumgänglich. Unternehmen müssen diese nicht nur anwenden können, sondern auch in der Lage sein, Angaben von US-Vertragspartnern zur ENC-Variante korrekt einzuordnen und gegebenenfalls selbst einen Antrag beim BIS zu stellen.
darin enthalten:
- umfangreiche Schulungsunterlagen
- AWA Zertifikat
Ihr Nutzen
Im Webinar erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Allgemeingenehmigungen der EAR. Sie lernen anhand von Fallbeispielen, welche Allgemeingenehmigungen deutsche Unternehmen nutzen können und wie diese systematisch geprüft werden. Sie erfahren auch, wann Allgemeingenehmigungen wegen bestimmter Endverwender- und Endverwendungsbeschränkungen nicht genutzt werden dürfen. Abschließend wird die Implementierung effektiver interner Verfahren zur Anwendung der Allgemeingenehmigungen der EAR besprochen.
Webinarschwerpunkte
- Grundaspekte der Allgemeingenehmigungen der EAR
- ECCN-spezifische Allgemeingenehmigungen (GBS, LVS, ENC, ACE)
- Situationsspezifische Allgemeingenehmigungen (RPL, TMP, APR, STA, GOV)
- Allgemeingenehmigungen für Technologie und Software (TSU, TSR, ENC, TMP)
- Die Allgemeingenehmigungen License Exception Medical Devices (MED), License Exception Advanced Computing (NAC) und Advanced Computing Authorized (ACA)
- Beschränkungen
- Innerbetriebliche Umsetzung
Lehrmethoden/-Material und Unterrichtszeit
- Präsentation
- Teilnehmende bringen Fallbeispiele ein
- Dozentin/Dozent bringt Fallbeispiele ein
- Arbeiten mit Gesetzestexten
Eingesetztes Lehrmaterial
- Gesetzestexte, Auszüge aus:
- EAR
Das Webinar umfasst 2,75 Unterrichtsstunden.
Zielgruppe
Dieses Webinar ist für Kenner der US-Exportkontrolle konzipiert. Es richtet sich an Export- und Complianceverantwortliche, die für die Einhaltung des US-Exportkontrollrechts im Unternehmen mitverantwortlich sind. Für Exportkontrollbeauftragte, die EAR-Allgemeingenehmigungen bereits kennen und anwenden, stellt dieses Webinar nicht nur eine hilfreiche Wiederholung dar, sondern bietet auch einen Überblick über die neuesten Entwicklungen in der Gesetzgebung und Praxis.
Ihre Live-Dozentin
Alexandra López-Casero, Boston, Washington, D.C. // Partnerin, Nixon Peabody LLP
Wichtige Hinweise
Die Schulung findet in deutscher Sprache statt. Zahlreiche Rechtstexte und Checklisten und die Schulungsunterlagen werden jedoch wegen des originalen Wortlautes in englischer Sprache ausgegeben und ggf. diskutiert.
Vor, während und nach dem Webinar
Wie nehme ich an einem AWA-Webinar bzw. an einem Online-Termin teil? Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen über die erforderliche Technik und den Ablauf eines Webinars.
Topics
- US-Exportkontrollrecht
- Exportkontrolle
Registration fee
From€ 429,00 plus 19% VAT.
included:
- Comprehensive training documentation
- Soft drinks and refreshments during breaks
- Lunch
- AWA Certificate
