LKW und Flugzeug

Spezial Russland- und Belarus-Sanktionen der EU

Ein Überblick über die jüngsten Entwicklungen, einschließlich des Maßnahmenpaketes „Aufrechterhaltung und Angleichung“

Als Antwort auf die kriegerische Auseinandersetzung in der Ukraine hat die EU ihre Sanktionen gegenüber Russland und Belarus erheblich verschärft. Seit Ende Februar 2022 hat sie hierzu über 150 Verordnungen und Beschlüsse in Kraft gesetzt.

Durch das 17. Sanktionspaket wurde in erster Linie die Zahl der Öltanker, gegen die wegen ihrer Zugehörigkeit zur russischen Schattenflotte Beschränkungen gelten, erheblich erhöht. Auch die Zahl der Organisationen, für die keine Ausnahmegenehmigungen für die Ausfuhr von Dual-Use-Produkten und Gütern des Anhangs VII erteilt werden dürfen, ist in größerem Stil erweitert worden. Insgesamt wurde die Zahl der Personen, Organisationen und Einrichtungen, die aus den verschiedensten Gründen mit Finanzsanktionen belegt sind, in erheblichem Umfang erhöht. Unternehmen dürfen diesen Gelisteten keine wirtschaftlichen Ressourcen, insbesondere Geldmittel, zur Verfügung stellen.

Besonders wichtig ist die Tatsache, dass der Anhang VII (sog. kleine Dual-Use-Liste) neu veröffentlicht wurde. Unternehmen sind in diesem Zusammenhang gehalten zu überprüfen, ob ihre Produkte nunmehr unter diesen Anhang fallen. Neu aufgenommen wurden vor allem chemische Ausgangsstoffe für energetisches Material, Ersatzteile und Komponenten für hochpräzise Computer Numerical Control (CNC)-Werkzeugmaschinen.

Nach wie vor wichtig sind die Art. 12g und 12ga VO (EU) 833/2014. Danach sind Unternehmen verpflichtet, zur Vermeidung von Umgehungslieferungen bestimmte Vertragsklauseln bei Lieferungen an Drittländer vorzusehen. Von diesen Bestimmungen sind alle Unternehmen in der EU betroffen. Sie gelten auch für Unternehmen, die niemals Russland-Geschäft betrieben haben oder dies zwischenzeitlich aufgegeben haben.

Die Vielzahl der Regularien, die die Sanktionspakete 8 bis 17 verfügt haben, hat dazu geführt, dass die Maßnahmen insgesamt gesehen sehr unübersichtlich und intransparent geworden sind. Das vorliegende Webinar möchte hierzu eine Orientierungshilfe für den Anwender geben, um sich im Dschungel der neuen Sanktionsvorschriften zurechtzufinden. Für viele Unternehmen, die sich in bereits bestehenden Geschäftsbeziehungen zu russischen und belarussischen Empfängern befinden, stellt sich die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen sie diese Altverträge noch erfüllen dürfen. Auch zu dieser Thematik gibt das Webinar einen Überblick.

darin enthalten:

  • umfangreiche Schulungsunterlagen
  • AWA Zertifikat

Kooperations-Webinar mit der HZA

Dieses Webinar ist eine Kooperationsveranstaltung mit der HZA Hamburger Zollakademie.

Ihr Nutzen

Auch nach Erlass der neuen Sanktionsmaßnahmen sind Geschäfte mit Russland- bzw. Belarus-Bezug weiterhin möglich, allerdings unter stark reduzierten Rahmenbedingungen. Das Webinar will mit einem Überblick über die Maßnahmen dazu beitragen, dass Sie die neuen rechtlichen Bestimmungen in vollem Umfang einhalten und so vor erheblichen Strafsanktionen geschützt werden.

Webinarschwerpunkte

  • Übersicht über die vollständig neuen Verordnungen und Beschlüsse
  • Übersicht über die Änderungen und Ergänzungen bereits bestehender Verordnungen und Beschlüsse
  • Die neuen Sanktionsregularien im Einzelnen
  • Die Altvertragsregeln

Ablaufplan

Den vorläufigen Ablaufplan für das Webinar können Sie sich hier herunterladen.

Lehrmethoden und Unterrichtszeit

  • Präsentation

Das Webinar umfasst 3,5 Unterrichtsstunden.

Zielgruppe

Das Webinar richtet sich an Vertreter von Unternehmen, die auch weiterhin mit Russland und/oder Belarus Handel treiben wollen (Vertrieb, Exportkontrolle, Finanz- und Rechnungswesen, Rechtsabteilung etc.) sowie an Unternehmensberater und Rechtsanwaltskanzleien.

Wichtige Hinweise

Vor der Schulung erhalten die Teilnehmenden Zugriff auf einen Online-Fragebogen, mit dem wir den individuellen Bedarf bei dieser Schulung gerne noch konkreter ermitteln möchten.

Vor, während und nach dem Webinar

Wie nehme ich an einem AWA-Webinar bzw. an einem Online-Termin teil? Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen über die erforderliche Technik und den Ablauf eines Webinars.

Themengebiete

  • Exportkontrolle

Teilnahmegebühr

Ab€ 399,00 zzgl. 19% USt.

darin enthalten:

  • umfangreiche Schulungsunterlagen
  • Erfrischungsgetränke und Pausenverpflegung
  • Mittagessen
  • AWA Zertifikat

Bewertung

4.54
(266 Bewertungen)