Spezial Russland- und Belarus-Sanktionen der EU
Ein Überblick über die jüngsten Entwicklungen, einschließlich des 11. Maßnahmenpaketes
Als Antwort auf die kriegerische Auseinandersetzung in der Ukraine hat die EU ihre Sanktionen gegenüber Russland und Belarus erheblich verschärft. Seit Ende Februar 2022 hat sie hierzu über 80 Verordnungen und Beschlüsse in Kraft gesetzt.
Mit dem 11. Sanktionspaket, das ab dem 24.06.2023 gilt, wollte die EU „weiteren Schlag gegen Putins Kriegsmaschine“ platzieren. Die Zahl der Personen, denen gegenüber Finanzsanktionen und Reisebeschränkungen verfügt sind, wurde noch einmal erheblich erhöht. Mit dem 11. Paket hat die EU aber vor allem einen Mechanismus gefunden, um Umgehungsgeschäfte über Länder wie Kasachstan, Kirgisien, Armenien oder die Türkei in den Griff zu bekommen. Das Verbot der Durchfuhr durch das russische Hoheitsgebiet wurde auf einige Produktgruppen erweitert. Ebenso hat die EU für eine Vielzahl von Güter das Verbot eines Verkaufs von IPR und Lizenzvergaben eingeführt. Erweiterte Regularien für den Schiffs- und Kraftfahrtverkehr sind ins Leben gerufen worden.
Von dem neuen Sanktionspaket sind viele deutsche Unternehmen betroffen. Insbesondere solche, die mit Produkten der Anhänge VII, XVII, XVIII, XXI und XXIII der VO (EU) 833/2014 zu tun haben, müssen sich eingehend mit den neuen Bestimmungen vertraut machen. Aufgenommen wurden 15 neue technologische Güter. Das Einfuhrverbot für Eisen- und Stahlerzeugnisse wurde verschärft. Die Ausfuhrverbote für Luxusfahrzeuge sind erweitert worden. Schließlich wurde ein vollständiges Verbot bestimmter Arten von Maschinenbauteilen verfügt. Darüber hinaus wurden die Anhänge XXXIII (Umgehungsgeschäfte) und XXXV (Feuerwaffen) neu geschaffen.
Die Vielzahl der Regularien, die die Sanktionspakete 8 bis 11 verfügt haben, hat dazu geführt, dass die Maßnahmen insgesamt gesehen sehr unübersichtlich und intransparent geworden sind. Das vorliegende Webinar möchte hierzu eine Orientierungshilfe für den Anwender geben, um sich im Dschungel der neuen Sanktionsvorschriften zurechtzufinden. Für viele Unternehmen mit bestehenden Geschäftsbeziehungen zu russischen und belarussischen Empfängern stellt sich die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen sie diese Altverträge noch erfüllen dürfen. Auch zu dieser Thematik gibt das Webinar einen Überblick.
Ihr Nutzen
Auch nach Erlass der neuen Sanktionsmaßnahmen sind Geschäfte mit Russland- bzw. Belarus-Bezug weiterhin möglich, allerdings unter stark reduzierten Rahmenbedingungen. Das Webinar will mit einem Überblick über die Maßnahmen dazu beitragen, dass Sie die neuen rechtlichen Bestimmungen in vollem Umfang einhalten und so vor erheblichen Strafsanktionen geschützt werden.
Webinarschwerpunkte
- Übersicht über die vollständig neuen Verordnungen und Beschlüsse
- Übersicht über die Änderungen und Ergänzungen bereits bestehender Verordnungen und Beschlüsse
- Die neuen Sanktionsregularien im Einzelnen
- Die Altvertragsregeln
Sie können sich hier den vorläufigen Ablaufplan für das Webinar herunterladen.
Lehrmethoden und Unterrichtszeit
- Präsentation
Das Webinar umfasst 2,5 Unterrichtsstunden.
Zielgruppe
Das Webinar richtet sich an Vertreter von Unternehmen, die auch weiterhin mit Russland und/oder Belarus Handel treiben wollen (Vertrieb, Exportkontrolle, Finanz- und Rechnungswesen, Rechtsabteilung etc.) sowie an Unternehmensberater und Rechtsanwaltskanzleien.
Wichtige Hinweise
Vor der Schulung erhalten die Teilnehmenden Zugriff auf einen Online-Fragebogen, mit dem wir den individuellen Bedarf bei dieser Schulung gerne noch konkreter ermitteln möchten.
Vor, während und nach dem Webinar
Wie nehme ich an einem AWA-Webinar oder einer Online-Besprechung teil? Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen über die erforderliche Technik und den Ablauf eines Webinars.
Themengebiete
- Exportkontrolle
Teilnahmegebühr
Ab€ 299,00 zzgl. 19% USt.
darin enthalten:
- umfangreiche Schulungsunterlagen
- Erfrischungsgetränke und Pausenverpflegung
- Mittagessen
- AWA Zertifikat