Am 16. Juli hat der Europäische Rat einen Rahmen für gezielte restriktive Maßnahmen gegen Personen und Einrichtungen angenommen, die für die Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit oder für die Behinderung einer inklusiven politischen Lösung auf den Malediven verantwortlich sind, sowie gegen Personen und Einrichtungen, die schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen zu verantworten haben. Wenn die Lage sich nicht bessert, wird es durch diesen Beschluss möglich, gegen betreffende Einzelpersonen und Einrichtungen Reiseverbote zu verhängen und deren Vermögenswerte einzufrieren.
Quellenangaben
VERORDNUNG (EU) 2018/1001
BESCHLUSS (GASP) 2018/1006
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
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