Am 13. Juli 2018 hat der Sanktionsausschuss des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen beschlossen, zwei Einträge aus der Liste der Personen und Organisationen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen einzufrieren sind, zu streichen.
Quellenangaben
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2018/1025
EUR-Lex
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
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