Die Europäische Kommission hat am 18.07.2018 ihre Schutzmaßnahmen auf Importe einer Reihe von Stahlerzeugnissen aus Drittstaaten ausgeweitet. Sie verhängte vorläufige Strafzölle auf Stahl, der auf Grund der kürzlich eingeführten US-Zölle aus anderen Ländern auf den EU-Markt umgeleitet wird. Die Schutzmaßnahmen traten am 19.07.2018 in Kraft. Die traditionellen Einfuhren von Stahlerzeugnissen sind davon nicht betroffen.
Die vorläufigen Maßnahmen betreffen 23 Kategorienvon Stahlerzeugnissen und werden in Form eines Zollkontingents (TRQ) durchgeführt. Für jede der 23 Kategorien werden Zölle in Höhe von 25 Prozent erst dann erhoben, wenn die Einfuhren den Durchschnitt der Einfuhren der letzten drei Jahre übersteigen. Die Quote wird nach dem Windhundverfahren zugeteilt, d.h. zum jetzigen Zeitpunkt nicht von den einzelnen Ausfuhrländern. Diese Maßnahmen gelten für alle Länder, mit Ausnahme einiger Entwicklungsländer mit begrenzten Ausfuhren in die EU. Aufgrund der engen wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der EU und den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) (Norwegen, Island und Liechtenstein) wurden sie ebenfalls von den Maßnahmen ausgenommen.
Quellenangaben
Kommission verhängt weitere Strafzölle auf Stahlimporte aus Drittländern
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
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