Am 9. Juli 2018 hat der Ausschuss des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen die Angaben zu einer Person und einer Einrichtung, die restriktiven Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea unterliegen, geändert.
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Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
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