Hand mit virtuellen Nachrichten

Kommunikation mit dem Zoll: De-Mail als zusätzliche Option

Der Zoll bietet seit dem 1. Februar 2017 für die Hauptzollämter Kiel, Hamburg-Stadt und München die De-Mail als zusätzlichen Kommunikationsweg an.

Die Vorteile gegenüber der klassischen E-Mail-Kommunikation werden auf der Website der Zoll­verwaltung wie folgt beschrieben:

- Die Identität der Kommunikationspartner kann zweifelsfrei nachgewiesen werden.
- Über De-Mail abgegebene Willenserklärungen sind rechtlich verbindlich.
- Der Zugang einer De-Mail ist nachweisbar.

Damit lassen sich zum Beispiel Einschreiben mit Rückschein oder auch Anträge und Unter­lagen mit gesetzlichem Schriftformerfordernis elektronisch per De-Mail abbilden. Wenn Sie den Hauptzollämtern Kiel, Hamburg-Stadt oder München eine De-Mail senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Nach dem erfolgreichen Abschluss der Pilotphase ist geplant, die Generalzolldirektion sowie alle Hauptzollämter und Zollfahndungsämter an De-Mail anzubinden. Die De-Mail-Adressen der HZA Kiel, Hamburg-Stadt und München finden Sie in der Newsmeldung auf zoll.de

Link:

De-Mail-Pilotierung in der Zollverwaltung

Quelle:

zoll.de

Verfasst von:
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster

Seminartipps:

Ermächtigter Ausführer / Registrierter Ausführer
Vereinfachungen im Präferenzrecht
Nächste Termine: 20.03.2017 in München // 12.06.2017 in Münster 

Organisation der Exportkontroll- und Zollangelegenheiten
Anregungen für eine optimale Prozessgestaltung
Nächste Termine: 03.03.2017 in Münster //  03.04.2017 in München 

Authorised Economic Operator (AEO) – Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter
Basisinformationen zum AEO und den Anforderungen an die innerbetriebliche Umsetzung
Nächste Termine: 27.04.2017 in Münster // 19.06.2017 in München