Der Zoll bietet seit dem 1. Februar 2017 für die Hauptzollämter Kiel, Hamburg-Stadt und München die De-Mail als zusätzlichen Kommunikationsweg an.
Die Vorteile gegenüber der klassischen E-Mail-Kommunikation werden auf der Website der Zollverwaltung wie folgt beschrieben:
- Die Identität der Kommunikationspartner kann zweifelsfrei nachgewiesen werden.
- Über De-Mail abgegebene Willenserklärungen sind rechtlich verbindlich.
- Der Zugang einer De-Mail ist nachweisbar.
Damit lassen sich zum Beispiel Einschreiben mit Rückschein oder auch Anträge und Unterlagen mit gesetzlichem Schriftformerfordernis elektronisch per De-Mail abbilden. Wenn Sie den Hauptzollämtern Kiel, Hamburg-Stadt oder München eine De-Mail senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.
Nach dem erfolgreichen Abschluss der Pilotphase ist geplant, die Generalzolldirektion sowie alle Hauptzollämter und Zollfahndungsämter an De-Mail anzubinden. Die De-Mail-Adressen der HZA Kiel, Hamburg-Stadt und München finden Sie in der Newsmeldung auf zoll.de
Link:
De-Mail-Pilotierung in der Zollverwaltung
Quelle:
zoll.de
Verfasst von:
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
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