Der Ausschuss des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen hat die restriktiven Maßnahmen gegen die Demokratische Republik Kongo aktualisiert. Die Angaben zu 21 Personen und einer Einrichtung, die den restriktiven Maßnahmen unterliegen, wurden aktualisiert (siehe Amtsblatt L 32/1).
Entsprechend geändert wurde Anhang I der EG-Verordnung Nr. 1183/2005, die die Anwendung spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen Personen regelt, die gegen das Waffenembargo verstoßen, das die Demokratische Republik Kongo betrifft.
Links:
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2017/199
DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (GASP) 2017/203
Quelle:
Verfasst von: Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
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