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Kongo: Änderung der restriktiven Maßnahmen (Stand: 10.02.2017)

Der Ausschuss des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen hat die restriktiven Maßnahmen gegen die Demokratische Republik Kongo aktualisiert. Die Angaben zu 21 Personen und einer Ein­richtung, die den restriktiven Maßnahmen unterliegen, wurden aktualisiert (siehe Amtsblatt L 32/1).

Entsprechend geändert wurde Anhang I der EG-Verordnung Nr. 1183/2005, die die Anwendung spe­zifischer restriktiver Maßnahmen gegen Personen regelt, die gegen das Waffenembargo verstoßen, das die Demokratische Republik Kongo betrifft.


Links:

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2017/199

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (GASP) 2017/203


Quelle:

EUR-Lex


Verfasst von: Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster 

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