Um das Atomabkommen mit dem Iran zu retten, hat die Europäische Union ein Gesetz zur Abwehr von US-Sanktionen reaktiviert und im Hinblick auf die jüngsten Entwicklungen im US-Sanktionsrecht aktualisiert.
Die „Blocking Regulation“ verbietet es europäischen Unternehmen, sich an die US-Sanktionen gegen den Iran zu halten, die nach dem einseitigen Rückzug der USA aus dem Atomabkommen wieder eingeführt wurden. Hintergrund der Wiedereinführung der „Blocking Regulation“: Die US-Sanktionen können auch nicht-amerikanische Unternehmen treffen, die mit dem Iran Geschäfte machen.
Die Gesetzestexte zur Änderung der „Blocking Regulation“ wurden am 07.08.2018 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Die Durchführungsverordnung zur „Blocking Regulation“ regelt die Frage, anhand welcher Kriterien eine Genehmigung (Antrag nach Art. 5 II Blocking Regulation) erteilt wird, die es im Einzelfall erlaubt, sich nicht an die „Blocking Regulation“ halten zu müssen, sprich den US Sanktionen nachkommen zu dürfen.
Die Verschärfung der US-Sanktionen gegen den Iran trifft vor allem europäische Reexporteure, denn auch, wenn diese im Einklang mit dem europäischen Rechts Geschäfte mit dem Iran machen, verstoßen sie möglicherweise doch gegen das über die Landesgrenzen hinaus geltende US-Sanktionsrecht.
Quellenangaben
DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2018/1100 DER KOMMISSION
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2018/1101
Fragen und Antworten: Annahme der aktualisierten Blocking-Verordnung
Blocking-VO aus dem Jahr 1996) VO 2271/96
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
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