Hand mit virtuellen Nachrichten

Zentralafrikanische Republik: Änderung der restriktiven Maßnahmen (15.03.2016)

Die Verordnung (EU) Nr. 224/2014 vom 10. März 2014 regelt die restriktiven Maßnahmen angesichts der Lage in der Zentralafrikanischen Republik.

Der Durchführungsverordnung  2016/354 vom 11. März 2016 ist zu entnehmen, dass der Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 224/2014 geändert wird. Demnach wurden eine Person und eine Einrichtung in die Liste der Personen, und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen.

Person und Einrichtung können Sie der Durchführungsverordnung 2016/354 entnehmen.

Der Anhang des Beschlusses 2013/798/GASP wird entsprechend geändert.

 

Links:

Durchführungsverordnung (EU) 2016/354
Durchführungsbeschluss (GASP) 2016/360
 

Quelle:

EUR-Lex

 

Seminartipps:

Start up Exportkontrolle
Ihr professioneller Einstieg in die Exportkontrolle

Exportkontrollbeauftragte im Unternehmen
Die operative Umsetzung der Exportkontrolle in der Tagespraxis

Grundlagen und Update der EU-Embargos
Schwerpunkt: Änderungen der Embargos zu Iran, Russland, Ukraine und weitere Staaten