Hand mit virtuellen Nachrichten

Aussetzung Zollpräferenzen bestimmter APS-Abschnitte für bestimmte APS-begünstigte Länder

Die Europäische Kommission hat die in Artikel 8 der Verordnung (EU) Nr. 978/2012 vorgesehene Liste der Waren der APS-Abschnitte, bei denen die in Artikel 7 genannten Zollpräferenzen für die betroffenen APS-begünstigten Länder ausgesetzt werden, veröffentlicht. Dies ist der Durchführungsverordnung (EU) 2016/330 zu entnehmen.

Die Liste der entsprechenden APS-Abschnitte finden Sie im Anhang der Verordnung unter diesem Link.

Die Liste gilt vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2019.

Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union veröffentlichten im Amtsblatt der Europäischen Union mit Datum 25. Oktober 2012 das Schema allgemeiner Zollpräferenzen (APS), welches ab 01.01.2014 in Kraft trat. Siehe hierzu auch AWA Global News vom 5.11.2014.

Link:

Durchführungsverordnung (EU) 2016/330


Quelle:

EUR-Lex

 

Seminartipps:

Basis Warenursprung und Präferenzen
Zollpräferenzen als Kosten- und Wettbewerbsvorteile nutzen

Expert Warenursprung und Präferenzen
Besonderheiten und Ausnahmen des Präferenzrechts zur Zolloptimierung nutzen!

Zollpräferenzmanagement mit SAP®GTS®
Einrichtung und Automatisierung der Präferenzkalkulation – Absicherung der Auflagen aus Freihandelsabkommen