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Warenverkehr mit Montenegro

Die Zollverwaltung veröffentlichte am 04.02.2015 folgende Fachmeldung:

Warenverkehr mit Montenegro

Mit Beschluss Nr. 1/2014 des Stabilitäts- und Assoziationsrates EU-Montenegro vom 12. Dezember 2014, veröffentlicht im Amtsblatt (EU) Nr. L 28 vom 4. Februar 2015, wurden die Ursprungsregeln des Protokolls Nr. 3 des Stabilitäts- und Assoziierungsabkommen zwischen der EU und der Republik Montenegro durch ein neues Protokoll Nr. 3 ersetzt.

Hiernach sind ab dem 1. Februar 2015 die Ursprungsregeln des regionalen Übereinkommens über die Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln, veröffentlicht im Amtsblatt (EU) Nr. L 54 vom 26. Februar 2013, anzuwenden.

Links:

Fachmeldung auf zoll.de: Warenverkehr mit Montenegro

BESCHLUSS Nr. 1/2014 DES STABILITÄTS- UND ASSOZIATONSRATES EU-MONTENEGRO vom 12. Dezember 2014 zur Ersetzung des Protokolls Nr. 3 des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Montenegro andererseits über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen [2015/169]

Quellen:

www.zoll.de

EUR-Lex

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