Die DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2017/1374 vom 25. Juli 2017 ändert die restriktiven Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen.
Der Europäische Rat hat eine einzelne Benennung in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 überprüft. Der Eintrag zu einer Person wird geändert. Dadurch ändert sich Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014. Genannte Verordnung regelt die restriktiven Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen.
Details können Sie dem entsprechenden Amtsblatteintrag entnehmen.
Quellenangaben
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2017/1374
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
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