27.07.2017: Im Amtsblatt L 195/11 wurde am 27.07.2017 die 272. Änderungen der sogenannten Taliban-Verordnung veröffentlicht. Dabei handelt es sich um die Verordnung (EG) Nr. 881/2002, die die restriktiven Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen regelt, die mit den ISIL- (Da'esh-) und Al-Qaida-Organisationen in Verbindung stehen.
Der Sanktionsausschuss des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen hat am 20. Juli 2017 beschlossen, sechs Personen und vier Organisationen in die Liste der Personen, Gruppen und Organisationen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen einzufrieren sind, aufzunehmen. Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 wird daher entsprechend geändert. Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 enthält die Liste der Personen, Gruppen und Organisationen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen mit der Verordnung eingefroren werden.
Die Änderungen im Detail können Sie der DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2017/1390 entnehmen.
Quellenangaben
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2017/1390
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
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