Hand mit virtuellen Nachrichten

Gewährung von Präferenzen für Waren aus der Westsahara

Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 21. Dezember 2016 in der Rechtssache C-104/16 P findet das Liberalisierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Marokko bzw. das Assoziationsabkommen auf das Gebiet der Westsahara keine Anwendung.

Für Waren aus der Westsahara dürfen daher nach dem 21. Dezember 2016 nicht länger Zollpräferenzen gewährt werden.

Nach dem derzeitigen Stand werden in Fällen, in denen Waren aus der Westsahara vor dem 22. Dezember 2016 in die EU eingeführt wurden, Einfuhrabgaben nicht nacherhoben.

Quellenangaben

Gewährung von Präferenzen für Waren aus der Westsahara 

zoll.de

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster

Seminartipps

Basis Warenursprung und Präferenzen
Zollpräferenzen als Kosten- und Wettbewerbsvorteile nutzen!

Nächste Termine:

  • 26.09. bis 27.09.2017 in Münster
  • 20.11. bis 21.11.2017 in München

Seminartipps der AWA AUSTRIA

Basis Zoll
Grundlagen der Zollabwicklung für Ihre tägliche Praxis – auf Basis des Unionszollkodex (UZK)

Nächster Termin:

  • 14.11. bis 16.11.2017 in Wien


Basis Warenursprung und Präferenzen
Zollpräferenzen als Kostenvorteile nutzen

Nächster Termin:

  • 17.10.2017 in Wien