Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat auf seiner Website die neunte Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) bekanntgegeben.
Mit der 9. AWV-Änderung, die am 18.07.2017 in Kraft trat, wurden vor allem die Vorschriften der §§ 55 ff AWVzur sektorübergreifenden Prüfung von Unternehmenserwerben geändert und die Kontrollmöglichkeiten im Interesse der öffentlichen Sicherheit und Ordnung der Bundesrepublik Deutschland und ihrer wesentlichen Sicherheitsinteressen ausgeweitet. Diese Ausweitung bezieht sich insbesondere auf Unternehmen, die Kritische Infrastrukturen betreiben, sowie auf Unternehmen im Bereich wehrtechnischer Schlüsseltechnologien.
Die detaillierten Änderungen können Sie der Verkündung auf der BAFA-Website entnehmen.
Quellenangaben
Neunte Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
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