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Russland: EU beschließt weitere Sanktionen

Die Europäische Union hat am Freitag drei weitere Einzelpersonen und drei Unternehmen aus Russland auf die Sanktionsliste gesetzt.

Auslöser war die Lieferung von Gasturbinen durch Russland, wobei gegen die Bestimmungen des Vertrags über den ursprünglichen Verkauf der Turbinen durch ein in der Union ansässiges Unternehmen an Russland verstoßen wurde. Gasturbinen sind ein wesentlicher Bestandteil bei der Entwicklung neuer Kraftwerke auf der Krim. Mit diesen Kraftwerken sollen die Krim und Sewastopol eine unabhängige Stromversorgung erhalten.

Als Teil der Unionspolitik der Nichtanerkennung der rechtswidrigen Annexion der Krim und Sewastopols wurde die Lieferung wesentlicher Ausrüstung für die Errichtung, den Erwerb und die Entwicklung von Infrastrukturprojekten in wichtigen Sektoren, einschließlich des Energiesektors, auf der Krim und Sewastopol durch den Rat untersagt.

Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014, die die restriktiven Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, regelt, wird entsprechend geändert.

Die geänderte Liste der Personen und Organisationen können Sie dem entsprechenden Amtsblatteintrag entnehmen.


EU/Libyen: Änderungen der restriktiven Maßnahmen

Änderungen der restriktiven Maßnahmen haben sich auch angesichts der Lage in Libyen ergeben. Der Sicher­heitsrat der Vereinten Nationen hat am 29. Juni 2017 die Resolution 2362 (2017) angenommen, mit der die An­wendung von Maßnahmen auf Schiffe ausgedehnt wird, die Erdöl, darunter Rohöl und raffinierte Erdöl­er­zeug­nisse, laden, befördern oder entladen, das unerlaubt aus Libyen ausgeführt wurde oder dessen Ausfuhr aus Libyen versucht wurde. In der genannten Resolution werden auch die Kriterien für die Aufnahme in die Liste weiter präzisiert.

Die Verordnung (EU) 2016/44 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen wird entsprechend geändert.

Quellenangaben

<link http: eur-lex.europa.eu external-link-new-window internal link in current>EUR-Lex

Ukraine

<link http: eur-lex.europa.eu legal-content de txt external-link-new-window internal link in current>DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2017/1417

<link http: eur-lex.europa.eu legal-content de txt external-link-new-window internal link in current>BESCHLUSS (GASP) 2017/1418

<link http: eur-lex.europa.eu legal-content de txt external-link-new-window internal link in current>Libyen

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster


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