Ein Personeneintrag wird in der Verordnung geändert, die die restriktiven Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in Tunesien regelt. Den Namen der Person können Sie dem entsprechenden Amtsblatteintrag entnehmen.
Quellenangaben
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2018/137
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
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