Hand mit virtuellen Nachrichten

EU-Sanktionen gegen Nordkorea und Venezuela

Im EU-Amtsblatt wurden Mitteilungen über Sanktionen betreffend Nordkorea und Venezuela veröffentlicht.

Nordkorea

Der Europäische Rat hat weitere 17 Personen in die Liste derjenigen aufgenommen, für die Reisebeschränkungen gelten und deren Vermögenswerte einzufrieren sind. Diese Maßnahme erfolgt zusätzlich zu den Benennungen durch die Vereinten Nationen, zur Ergänzung und Verstärkung der VN-Sanktionen.
Die Benennung der 17 Personen erfolgte aufgrund ihrer Beteiligung an illegalen Handelstätigkeiten und Tätigkeiten zur Erleichterung der Umgehung von durch die VN verhängten Sanktionen, auch aus dem Ausland. Die Namen der Personen können Sie dem entsprechenden Amtsblatteintrag entnehmen.

Venezuela

Angesichts der fortschreitenden Verschlechterung der Lage in Venezuela hat der Rat beschlossen, gegen sieben Amtsträger mit sofortiger Wirkung restriktive Maßnahmen zu verhängen. Diese Personen haben sich der Nichtachtung der demokratischen Grundsätze oder der Rechtsstaatlichkeit sowie der Verletzung der Menschenrechte schuldig gemacht. Die restriktiven Maßnahmen sollen dazu beitragen, dass gemeinsame demokratische Lösungen gefunden werden, die dem Land politische Stabilität bringen, damit es für die dringenden Bedürfnisse der Bevölkerung sorgen kann.

Quellenangaben

Nordkorea

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2018/87
Nordkorea: EU verhängt Sanktionen gegen 17 Staatsangehörige

Venezuela

Venezuela: EU-Sanktionen gegen sieben Amtsträger
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2018/88

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster

Seminartipps

Refresher Exportkontrolle
Auffrischung Ihres Wissens zur Exportkontrolle basierend auf aktueller Gesetzeslage

Nächste Termine:

Ausfuhrverantwortliche im Unternehmen
Exportkontrolle ist Chefsache! Verantwortung beim Export – persönliche Haftung, Risiko, Organisation

Nächste Termine:

Seminartipp der AWA AUSTRIA

Organisation der Exportkontrolle im Unternehmen – das Internal Compliance Program (ICP)
Interne Organisation und Verantwortlichkeiten, insbes. der „Verantwortliche Beauftragte“, Genehmigungspflichten und -verfahren nach EU und nationalem Recht

Nächste Termine: