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Syrien: Aktualisierung der Namensliste

Angesichts der sehr ernsten Lage in Syrien und in Anbetracht der jüngsten Wechsel auf Ministerebene werden zwei Personen in die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 aufgenommen.

Darüber hinaus werden die Angaben zu fünf Personen, die in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 aufgeführt sind, aktualisiert.

Die Namen der Personen können Sie dem entsprechenden Amtsblatteintrag entnehmen.

Quellenangaben

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2018/282

EUR-Lex

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster

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