Angesichts der sehr ernsten Lage in Syrien und in Anbetracht der jüngsten Wechsel auf Ministerebene werden zwei Personen in die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 aufgenommen.
Darüber hinaus werden die Angaben zu fünf Personen, die in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 aufgeführt sind, aktualisiert.
Die Namen der Personen können Sie dem entsprechenden Amtsblatteintrag entnehmen.
Quellenangaben
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2018/282
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
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