Hand mit virtuellen Nachrichten

Belarus: Verlängerung restriktiver Maßnahmen um ein Jahr

Die restriktiven Maßnahmen gegen Balarus werden um ein Jahr verlängert und zwar bis zum 28. Februar 2019.

Zu den Maßnahmen gehören ein Waffenembargo, ein Verbot der Ausfuhr von Waren zur internen Repression sowie ein Einfrieren von Vermögenswerten und ein Reiseverbot gegen vier Personen.

Ausnahmeregelung für Biathlonausrüstung

Der Europäische Rat verlängerte ferner die Ausnahmeregelung für die restriktiven Maßnahmen, die die Ausfuhr von Biathlonausrüstung nach Belarus gestatten, die weiterhin der vorherigen Genehmigung durch die zuständigen nationalen Behörden von Fall zu Fall bedarf. Diese Ausnahmeregelung wurde auf eine begrenzte Anzahl von Sportgewehren und Sportpistolen mit spezifischem Verwendungszweck ausgedehnt, für die Genehmigungsverfahren gelten.

Quellenangaben

Belarus: EU prolongs arms embargo and sanctions against 4 individuals for one year

VERORDNUNG (EU) 2018/275 DES RATES

BESCHLUSS (GASP) 2018/280 DES RATES

Europäischer Rat

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster

Seminartipps

Grundlagen und Update der EU-Embargos
Schwerpunkt Russland, Ukraine, Iran und weitere Staaten

Nächste Termine:

Exportkontrollbeauftragte im Unternehmen
Die operative Umsetzung der Exportkontrolle in der Tagespraxis

Nächste Termine:

Ausfuhrverantwortliche im Unternehmen
Exportkontrolle ist Chefsache! Verantwortung beim Export – persönliche Haftung, Risiko, Organisation

Nächste Termine: