Die restriktiven Maßnahmen gegen Balarus werden um ein Jahr verlängert und zwar bis zum 28. Februar 2019.
Zu den Maßnahmen gehören ein Waffenembargo, ein Verbot der Ausfuhr von Waren zur internen Repression sowie ein Einfrieren von Vermögenswerten und ein Reiseverbot gegen vier Personen.
Ausnahmeregelung für Biathlonausrüstung
Der Europäische Rat verlängerte ferner die Ausnahmeregelung für die restriktiven Maßnahmen, die die Ausfuhr von Biathlonausrüstung nach Belarus gestatten, die weiterhin der vorherigen Genehmigung durch die zuständigen nationalen Behörden von Fall zu Fall bedarf. Diese Ausnahmeregelung wurde auf eine begrenzte Anzahl von Sportgewehren und Sportpistolen mit spezifischem Verwendungszweck ausgedehnt, für die Genehmigungsverfahren gelten.
Quellenangaben
Belarus: EU prolongs arms embargo and sanctions against 4 individuals for one year
VERORDNUNG (EU) 2018/275 DES RATES
BESCHLUSS (GASP) 2018/280 DES RATES
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
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