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Rex im APS: Ausschluss bestimmter Länder von der Präferenzgewährung im APS

Laut der deutschen Zollverwaltung werden keine Präferenzen für Ursprungserzeugnisse aus begünstigten Ländern gewährt, die am 1. Januar 2017 mit der Registrierung der Ausführer im REX-System begonnen haben, das REX-System aber noch nicht ordnungsgemäß anwenden und deren Übergangszeitraum beendet ist.

Das bedeutet, dass die in diesen Ländern seit dem 1. Januar 2018 ausgestellten Ursprungszeugnisse nach Formblatt A bzw. ausgefertigte Erklärungen zum Ursprung in der Europäischen Union für eine Präferenz­ge­währung nicht anerkannt werden dürfen. Diese Länder sind somit derzeit faktisch vom APS ausgeschlossen.

Die Europäische Kommission hat hierzu nähere Informationen, insbesondere welche Länder im Einzelnen betroffen sind, in einer Tabelle unter dem nachstehenden Link veröffentlicht.

Allgemeine Informationen zum REX-System (englisch)

Zollanmelder müssen bei Importen aus begünstigten Ländern vor der Anmeldung der Waren zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Prä­ferenzgewährung erfüllt sind. Dies umfasst auch die Prüfung, ob ein zulässiger Präferenznachweis vorliegt. Für die betroffenen Länder ist deshalb derzeit ein Antrag auf Präferenzgewährung auf Grundlage von im Jahre 2018 ausgestellten oder ausgefertigten Präferenznachweisen unzulässig.

Nach Mitteilung der Euro­päischen Kommission können diese Länder auch nachträglich eine Verlängerung des Übergangs­zeit­raums um sechs Monate beantragen. Dieser würde dann rückwirkend vom 1. Januar 2018 bis zum 30. Juni 2018 gel­ten. Ob einem betroffenen Land diese Verlängerung gewährt worden ist, ergibt sich aus der fortlaufend aktualisierten Tabelle der Europäischen Kommission. Damit bestünde zumindest für Ursprungszeugnisse nach Formblatt A, die seit dem 1. Januar 2018 in diesen Ländern unzulässigerweise ausgestellt wurden, die Möglichkeit, diese im Rahmen eines Erstattungsverfahrens anzuerkennen.

Quellenangaben

Allgemeine Informationen zum REX-System (englisch)

REX im APS; Ausschluss bestimmter Länder von der Präferenzgewährung im APS

REX im APS

Zoll.de

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster

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