Die Verordnung (EU) 2017/1509 vom 30. August 2017 hebt die Verordnung (EG) Nr. 329/2007 auf, die restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea (im Folgenden „DVRK“ genannt) regelt. Die Verordnung (EG) Nr. 329/2007 des Rates (2) wurde mehrfach geändert. Angesichts des Umfangs der Änderungen ist es angebracht, sämtliche Maßnahmen in einer neuen Verordnung zusammenzufassen, mit der die Verordnung (EG) Nr. 329/2007 aufgehoben und ersetzt wird.
Darüber hinaus wird der Beschluss (GASP) 2016/849 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea geändert. Der Europäische Rat ist der Auffassung, dass Personen, die im Namen oder auf Anweisung von Stellen der Regierung der DVRK oder der Arbeiterpartei Koreas handeln, Reisebeschränkungen unterworfen werden sollten. Dies ist der Fall, wenn der Europäische Rat feststellt, dass die genannten Personen mit den Nuklearprogrammen oder den Programmen für ballistische Flugkörper der DVRK oder anderen nach den einschlägigen Resolutionen des VN-Sicherheitsrats verbotenen Aktivitäten verbunden sind. Deshalb erachtet es der Rat für notwendig, einen neuen Anhang hinzuzufügen, in dem diese Personen und Einrichtungen aufgeführt werden.
Ferner ist in der Resolution 2270 (2016) vorgesehen, dass die Bestimmungen über das Einfrieren von Vermögenswerten in Bezug auf Einrichtungen der Regierung der DVRK oder der Arbeiterpartei Koreas sowie in ihrem Namen oder auf ihre Anweisung handelnde Personen nicht für Gelder, andere finanzielle Vermögenswerte oder wirtschaftliche Ressourcen gelten, die zur Wahrnehmung der Tätigkeit der Vertretungen der DVRK bei den VN und anderen Sonderorganisationen erforderlich sind. Der Beschluss (GASP) 2016/849 wird daher entsprechend geändert.
Quellenangaben
BESCHLUSS (GASP) 2017/1512 DES RATES
VERORDNUNG (EU) 2017/1509
EUR-Lex
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
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