Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat auf seiner Website eine aktualisierte Fassung des Umschlüsselungsverzeichnisses bereitgestellt, das auf den Daten der Ausfuhrliste, der Verordnung (EG) Nummer 428/2009 in der Fassung der Verordnung (EU) Nummer 2015/2420 vom 12. Oktober 2015 sowie auf den Kapiteln des Warenverzeichnisses zur Außenhandelsstatistik für 2016 basiert.
Das Umschlüsselungsverzeichnis ist als Hilfsmittel für die Prüfung gedacht, ob Güter vom Anhang I der Dual-use-VO oder der Ausfuhrliste erfasst werden und damit der Exportkontrolle unterliegen. Es kann Ihnen die Prüfung einer möglichen Genehmigungspflicht Ihrer Exporte erleichtern.
Link:
Umschlüsselungsverzeichnis
Quelle:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
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