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ATLAS-Einfuhr: Zusätzliche notwendige Angaben in Zollanmeldungen

Das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) veröffentlichte am 4. März 2016 eine ATLAS-Info, die über Änderungen in Zollanmeldungen bei ATLAS-Einfuhr informiert.  

Ab dem 1. Februar 2016 sind zwecks Verbesserung der Datenqualität in einigen Zollanmeldungen zusätzliche Angaben erforderlich. Der ATLAS-Info ist zu entnehmen, dass diese Notwendigkeit nach Maßgabe der EU-Kommission weder im TARIC noch im EZT ersichtlich ist. Diese Situation hat zu vermehrten Abweisungen von Zollanmeldungen durch ATLAS geführt, wenn die erforderlichen Angaben nicht vorhanden waren.

Das ITZBund teilt mit:

Bis zu einer Entscheidung der EU-Kommission wird im EZT zu allen Warennummern, bei denen zusätzliche Angaben erforderlich sind, rückwirkend zum 1. Februar 2016 der folgende nationale Einfuhr-Hinweis veröffentlicht (voraussichtlich ab dem 8. März 2016):

Hinweis ID: 203

Kurzbez.: "BZM" (besondere Zollmengen)

Schlüssel: "-" (keiner)

Langbezeichnung: "Die Angabe der Zollmenge sowohl in der Maßeinheit "KGM" (Kilogramm) als auch "NAR" (Stück) ist erforderlich."

Weitere Informationen können Sie der ATLAS-Info 0959/16 entnehmen.

Link:

ATLAS-Info 0959/16

Quellen:

ITZBund
zoll.de
 

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