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242. Änderung der Verordnung (EG) Nr. 881/2002: Änderung von sechs Einträgen (04.03.2016)

Im Amtsblatt der Europäischen Union L 55/9 veröffentlichte die Europäische Union die Durchführungsverordnung (EU) 2016/294 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 881/2002.

Der Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 enthält die Liste der Personen, Gruppen und Organisationen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen mit der Verordnung eingefroren werden.

Der Sanktionsausschuss des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen hat am 11. bzw. am 23. Februar 2016 beschlossen, sechs Einträge in der Liste der Personen, Gruppen und Organisationen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen einzufrieren sind, zu ändern.

Die Verordnung (EG) Nr. 881/2002 wird daher entsprechend geändert.

Link:

Durchführungsverordnung (EU) 2016/294

Quelle:

EUR-Lex


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