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BAFA veröffentlicht Merkblatt zu Entwicklungen des Iran Embargos (Stand: 19.05.2016)

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat ein aktualisiertes Merkblatt zu den Entwicklungen des Iran Embargos auf seiner Internetseite veröffentlicht.

Das Merkblatt spiegelt die Sach- und Rechtslage zum 17.05.2016 wider und berücksichtigt insbesondere die in Kraft getretenen Änderungen der Iransanktionen durch die Verordnungen (EU) 2015/1861 und 2015/1862, erste Klärungen von Rechts- und Auslegungsfragen sowie erste praktische Erfahrungen im Umgang mit den geänderten Sanktionen.

Laut BAFA soll eine zeitnahe und schrittweise Überarbeitung des Merkblattes stattfinden, sobald neue Erkenntnisse bzw. Entwicklungen im Rahmen der Anwendung der o. g. Verordnungen sowie der zugrundeliegenden Resolution 2231 (2015) der Vereinten Nationen vorliegen.

Inhalt des Merkblattes

Das Merkblatt listet u. a. wichtige Informationsquellen zu den Sanktionslockerungen auf, nennt inhaltliche Änderungen der Güterlisten, die Neusortierung der Anhänge und gibt Auskunft darüber, welche Verbote weiter gelten, welche Genehmigungspflichten zu beachten sind und welche Verbote und Genehmigungspflichten ersatzlos weggefallen sind.

Zu den einzelnen Güteranhängen werden Erläuterungen auch in Bezug auf unterschiedliche Genehmigungspflichten und Genehmigungsverfahren gegeben. Hinweise zu den Vorgaben und dem aktuellen Status der Endverwendungszertifikate sowie Interpretationen z.B. zu den Gütern, die in Anhang VIIB erfasst sind, runden das Merkblatt ab.

Außerdem enthält das Merkblatt einen allgemeinen Hinweis zu Anfragen und Anträgen mit Bestimmungsland Iran und führt einen zeitlichen Fahrplan betreffend den Außenwirtschaftsverkehr mit dem Iran auf.

Detaillierte Informationen können Sie dem BAFA-Merkblatt entnehmen.

Link:Merkblatt zu den Entwicklungen des Iran Embargos

Quelle:BAFA

Verfasst von:
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
 

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