Die deutsche Zollverwaltung hat auf ihrer Internetseite einen aktualisierten Fragenkatalog zur Selbstbewertung (Anlage zum Antrag auf Erteilung einer AEO-Bewilligung) veröffentlicht.
Der Fragenkatalog baut auf den Rechtsvorschriften und den Leitlinien zum Zugelassenen Wirtschaftbeteiligten (Authorised Economic Operator/AEO) auf. Der Fragenkatalog ist zu¬sammen mit dem Antrag auf Erteilung einer AEO-Bewilligung bei Ihrem zuständigen Hauptzollamt einzureichen.
Neu hinzugekommen ist insbesondere der Abschnitt 5 zur Prüfung der neuen Bewilligungsvoraussetzung des Art. 39 Buchst. d) UZK. Demnach muss ein AEO C zukünftig praktische oder berufliche Befähigungen nachweisen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der ausgeübten Tätigkeit stehen. Für bereits zertifizierte Inhaber einer AEO-Bewilligung empfiehlt es sich, den neuen Fragenkatalog zur Selbstbewertung in das vorhandene AEO-Monitoring mit aufzunehmen, um auch zukünftig die neuen Voraussetzungen zur Erhaltung der AEO-Bewilligung sicherzustellen.
Neben dem Fragenkatalog wurde auch der Antragsvordruck 0390 hinsichtlich der neuen Rechts-vorschriften überarbeitet.
Weitere Hinweise zum Ausfüllen des Fragenkatalogs sowie den Fragenkatalog selbst, erhalten Sie auf der Internetseite der deutschen Zollverwaltung (Download des AEO-Fragenkatalogs unter "Formulare zum Thema").
Link: Hinweise zum Fragenkatalog zur Selbstbewertung
Quelle:Zoll.de
Verfasst von:
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
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