Hand mit virtuellen Nachrichten

287. Änderung der Taliban-VO: zwei neue Einträge (25.06.2018)

25.06.2018: Die DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2018/733 vom 21. Juni 2018 ändert zum 287. Mal die so genannte „Taliban-Verordnung“. Dabei handelt es sich um die Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Europäischen Rates über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit den ISIL (Da'esh)- und Al-Qaida-Organisationen in Verbindung stehen.

Der Sanktionsausschuss des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen hat am Montag, 18. Juni 2018 beschlossen, zwei Einträge in die Liste der Personen, Gruppen und Organisationen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen einzufrieren sind, aufzunehmen. Anhang I der Verordnung (EG) Nr.881/2002 sollte daher entsprechend geändert werden.

Quellenangaben

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2018/886

EUR-Lex

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster

Seminartipps

Start up Exportkontrolle
Ihr professioneller Einstieg in die Exportkontrolle

Nächste Termine:

Grundlagen und Update der EU-Embargos
Schwerpunkt Russland, Ukraine, Iran und weitere Staaten

Nächste Termine:

Exportkontrollbeauftragte im Unternehmen

Nächste Termine: