25.06.2018: Die DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2018/733 vom 21. Juni 2018 ändert zum 287. Mal die so genannte „Taliban-Verordnung“. Dabei handelt es sich um die Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Europäischen Rates über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit den ISIL (Da'esh)- und Al-Qaida-Organisationen in Verbindung stehen.
Der Sanktionsausschuss des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen hat am Montag, 18. Juni 2018 beschlossen, zwei Einträge in die Liste der Personen, Gruppen und Organisationen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen einzufrieren sind, aufzunehmen. Anhang I der Verordnung (EG) Nr.881/2002 sollte daher entsprechend geändert werden.
Quellenangaben
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2018/886
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
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