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EU ergreift Ausgleichsmaßnahmen in Reaktion auf US-Stahl- und Aluminiumzölle

Die Europäische Kommission hat die Verordnung zur Einführung von Ausgleichsmaßnahmen in Reaktion auf die US-Zölle auf Stahl und Aluminium verabschiedet. Die Maßnahmen treten ab dem 22.06.2018 in Kraft und betreffen ab sofort ausgewählte Waren im Wert von 2,8 Mrd. EUR.

Im Einklang mit dem WTO-Übereinkommen über Schutzmaßnahmen und den EU-Vorschriften bleiben die Ausgleichsmaßnahmen der EU so lange in Kraft, wie die US-Maßnahmen gelten.

In der Durchführungsverordnung, die Sie dem EU-Amtsblatt entnehmen können, sind die Waren und die entsprechenden Zollsätze aufgeführt, die jetzt und gegebenenfalls zukünftig gelten sollen.

Quellenangaben

EU ergreift Ausgleichsmaßnahmen in Reaktion auf US-Stahl- und Aluminiumzölle

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2018/886

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster

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