Die Europäische Kommission hat die Verordnung zur Einführung von Ausgleichsmaßnahmen in Reaktion auf die US-Zölle auf Stahl und Aluminium verabschiedet. Die Maßnahmen treten ab dem 22.06.2018 in Kraft und betreffen ab sofort ausgewählte Waren im Wert von 2,8 Mrd. EUR.
Im Einklang mit dem WTO-Übereinkommen über Schutzmaßnahmen und den EU-Vorschriften bleiben die Ausgleichsmaßnahmen der EU so lange in Kraft, wie die US-Maßnahmen gelten.
In der Durchführungsverordnung, die Sie dem EU-Amtsblatt entnehmen können, sind die Waren und die entsprechenden Zollsätze aufgeführt, die jetzt und gegebenenfalls zukünftig gelten sollen.
Quellenangaben
EU ergreift Ausgleichsmaßnahmen in Reaktion auf US-Stahl- und Aluminiumzölle
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2018/886
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
Seminartipps
Start up Importverfahren
Einfuhren bei eigener Abwicklung und bei Abwicklung durch den Dienstleister, Outsourcing-Parameter
Nächste Termine:
- 10.09.2018 in Frankfurt
- 17.09.2018 in Münster
Basis Importverfahren
Überblick über Besonderheiten des Zollwertrechts, Detailbetrachtung der Importabwicklung unter ATLAS, etc.
Nächste Termine:
- 11.09.2018 in Frankfurt
- 18.09.2018 in Münster
Zollabwicklung für Einkäufer in der Praxis
Nächster Termin:
- 24.10.2018 in München