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ATLAS: Unzutreffende Unterlage bei der Überlassung von zivilen Luftfahrzeugen

Bei der Einfuhr von zivilen Luftfahrzeugen besteht ab sofort die Möglichkeit, eine Überlassung in den zollrechtlich freien Verkehr – alternativ zur Endverwendung – unter Anwendung des Drittlandszollsatzes zu beantragen. Dies teilt das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) in einer ATLAS-Info mit.

Das Anwenden des Drittlandszollsatzes ist möglich, wenn für das zivile Luftfahrzeug eine Eintragungsbescheinigung in einem Register eines Mitgliedstaates oder eines Drittstaates vorhanden ist (TARIC-Unterlagencodierung C072).

Sofern eine Überlassung von zivilen Luftfahrzeugen in die Endverwendung (TARIC-Maßnahmeart 105) mit dem Begünstigungscode 140 beantragt wird, ist in diesen Fällen bis auf Weiteres neben der TARIC-Unterlagencodierung N990 zusätzlich die TARIC-Unterlagencodierung C072 anzumelden. Beim zusätzlichen Anmelden der TARIC-Unterlagencodierung C072 handelt es sich um einen Systemfehler, an dessen Behebung gearbeitet wird, wie der ATLAS-Info zu entnehmen ist.

Quellenangaben

ATLAS-Einfuhr (TARIC/ EZT-Online): Unzutreffende Unterlage bei der Überlassung von zivilen Luftfahrzeugen in die Endverwendung

Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund)

Redaktionell bearbeitet durch

Verfasst von:
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster

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