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283. Änderung der Taliban-VO: ein neuer Eintrag (10.04.2018)

10.04.2018: Die DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG 2018/537 vom 5. April 2018 ändert die Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit den ISIL-(Da'esh-) und Al-Qaida-Organisationen in Verbindung stehen, zum 283. Mal.

Der Sanktionsausschuss des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen hat am 29. März 2018 beschlossen, einen Eintrag in die Liste der Personen, Gruppen und Organisationen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen einzufrieren sind, aufzunehmen. Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 sollte daher entsprechend geändert werden.
 

Quellenangaben

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2018/537
EUR-Lex

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster

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