Im Amtsblatt der Europäischen Union wurden Änderungen der restriktiven Maßnahmen betreffend Iran und die Demokratische Republik Kongo veröffentlicht.
Iran
Die restriktiven Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Iran werden bis zum 13. April 2019 verlängert. Grund ist eine Überarbeitung des Beschlusses 2011/235/GASP.
Außerdem hat der Europäische Rat beschlossen, die Einträge zu 29 Personen und einer Organisation, die im Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 359/2011 aufgeführt sind, zu aktualisieren. Genannte Verordnung regelt die restriktiven Maßnahmen angesichts der Lage in Iran.
Kongo
Die Einträge zu zwei Personen, die gegen das Waffenembargo betreffend die Demokratische Republik Kongo verstoßen, werden mit der Durchführungsverordnung 2018/566 vom 12. April 2018 aktualisiert. Die genauen Einträge können Sie dem entsprechenden Amtsblatteintrag entnehmen.
Quellenangaben
Iran
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2018/565
Kongo
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2018/566
DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (GASP) 2018/569
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
Seminartipps
Start up Exportkontrolle
Ihr professioneller Einstieg in die Exportkontrolle
Nächste Termine:
- 09. bis 10.07.2018 in Münster
- 17. bis 18.09.2018 in Münster
Grundlagen und Update der EU-Embargos
Schwerpunkt Russland, Ukraine, Iran und weitere Staaten
Nächste Termine:
- 05.07.2018 in Frankfurt
- 10.09.2018 in München
- 14.11.2018 in Münster
Seminartipp der AWA SUISSE
Grundlagen der Exportkontrolle
Schweizer Exportkontrollvorschriften kennen und einhalten, Bewilligungen richtig umsetzen
Nächste Termine:
- 04.06.2018 in Baden
- 22.11.2018 in Baden