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277. Änderung der Taliban-Verordnung: Streichung von einer "natürlichen Person" (18.09.2017)

18.09.2017: Die DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2017/1571 vom 16. September 2017 ändert die Verord­nung (EG) Nr. 881/2002 des Rates über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnah­men gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit den ISIL- (Da'esh-) und Al-Qaida-Organisationen in Verbindung stehen, zum 277. Mal.

Der Sanktionsausschuss des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen hat am 12. September 2017 beschlossen, eine natürliche Person aus der Liste der Personen, Gruppen und Organisationen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen einzufrieren sind, zu streichen. Anhang I der Verord­nung (EG) Nr. 881/2002 sollte daher entsprechend geändert werden.

Quellenangaben

EUR-Lex

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2017/1571

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster


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